HRB 47972

M. Kayar GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alzey

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Registerdaten

Sitz
Alzey
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 37/21
25.06.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

wird das Verfahren gem. § 207 Insolvenzordnung (InsO) nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.

Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger wirksam.

Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden

oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 37/21
05.05.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

bleibt das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

1. Es wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 22.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO) und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.363,35 EUR geleistet wird.

2. Weiterhin werden die folgenden Tagesordnungspunkte angesetzt:
a. Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters

b. Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

c. Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

d. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Anträge zu diesen Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.

3. Es wird festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)
Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.

Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)

Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 37/21
05.05.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters werden gegen die Masse festgesetzt auf xxx€.

Gründe:

Vergütung
Das Verfahren wurde am 08.12.2021 eröffnet und wird nicht vor dem 22.06.2026 aufgehoben.

Es handelt sich um die Mindestvergütung.
Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.

Rechtsmittelbelehrung (Vergütung)
(sofortige Beschwerde)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, soweit darin über die Vergütung entschieden wurde.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
1 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der für die Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf € 0,00. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 132.863,93 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Alzey, Aktenzeichen: 1 IN 37/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Alzey, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 37/21
20.04.2023

Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972),
vertreten durch:
Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),

wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Termin, der als Prüfungstermin gilt, wird auf den 05.06.2023 bestimmt.

1) Den Insolvenzgläubigern, dem Schuldner und dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben spätestens bis zum 05.06.2023 schriftlich Widerspruch beim AG Alzey gegen die Feststellung einer Forderung zu erheben. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.

2) Dem Insolvenzverwalter wird die Zustellung dieses Beschlusses übertragen.

Rechtsmittelbelehrung
(Kein Rechtsmittel)
Gegen vorstehende Terminsbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 47972 HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Kayar, Mert, Alzey, *XX.XX.XXXX
HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Kayar, Mert, Alzey, *XX.XX.XXXX
Veränderungen
HRB 47972 HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
13.12.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
1 IN 37/21: Über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972), vertr. d.: Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer), ist am 08.12.2021 um 10:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.01.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.02.2022

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.01.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.02.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Alzey, 10.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 37/21 · M. Kayar GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 37/21
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 47972
1 IN 37/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Kayar GmbH, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 47972), vertr. d.: Mert Kayar, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey, (Geschäftsführer), ist dem Sachverständigen zusätzlich zu dem Beschluss vom 20.09.2021 die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Alzey, 25.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 47972 HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2018. Geschäftsanschrift: Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Gegenstand: Die Fü…
HRB 47972: M. Kayar GmbH, Alzey, Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2018. Geschäftsanschrift: Am Sprauberg 12, 55232 Alzey. Gegenstand: Die Führung eines Elektroinstallationsbetriebes und Kurierdienstleistungen zur Lieferung von Elektrogeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kayar, Mert, Alzey, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.