HRA 6209

M. Kappus GmbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
10.12.2018
Datenstand
2026-02-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Kappus-Seifen GmbH

Offenbach am Main

Kommanditist(in)

Patricia Kappus-Becker

Obertshausen

Kommanditist(in)

Wolfgang Kappus

Heusenstamm

Prokurist(in)

Alexander Becker

Obertshausen

Einzelprokura
Prokurist(in)

Wolfgang Stoppel

Offenbach am Main

Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2026-02-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. M. Kappus Offenbach am Main
  2. M. Kappus GmbH & Co. Offenbach am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Amtsgericht Offenbach am Main
01.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IE 2/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kappus GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 23, 63456 Hanau (AG Offenbach am Main , HRA 6209),
vertreten durch:
1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer),
1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, Rennbahnstraße 72 - 74, 60314 Frankfurt am Main,

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
AZ: 8 IE 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 23, 63456 Hanau (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 1.979.284,73 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 2.200.543,18 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18
In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 23, 63456 Hanau (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXXXX Euro Auslagen für die besondere Haftpflichtversicherung
5. XXXXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19%
6. XXXXXXX Euro Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
7. abzüglich XXXXXXX Euro bewilligte und entnommene Vorschüsse
8. abzüglich XXXXXXX Euro zu erstattende Zahlung auf Insolvenzforderungen
9. XXXXXXX Euro noch zu entnehmender Betrag Vergütung/Auslagen

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:

Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 5 315 037,38 EURO ausgegangen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom Insolvenzverwalter erbrachten Tätigkeit, Zuschläge in Höhe von insgesamt 345 % der Regelvergütung sowie ein Abschlag in Höhe von 25 % als angemessen angesehen und antragsgemäß eine Gesamtvergütung in Höhe von 320 % der Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt..
Hinsichtlich der Begründung für die Zuschläge im Einzelnen sowie für den Abschlag und hinsichtlich der konkreten Berechnung der Vergütung und Auslagen wird vollumfänglich auf die Anträge vom 10.05.2023 sowie 25.02.2025 sowie 06.03.2025 verwiesen. .

Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Daneben sind gem. § 4 Abs. 3 InsVV im vorliegenden Verfahren die Kosten einer besonderen Haftpflichtversicherung und nach der einschlägigen Rechtsprechung des BGH die dem Insolvenzverwalter durch die Ausführung der gerichtlich übertragenen Zustellungen entstandenen Sach- und Personalauslagen zu erstatten.

Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.05.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18
In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Mainzer Straße 23, 63456 Hanau (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main, vertreten durch Frau Cornelia Weber Arnoldt, Fischerfeldstraße 10-12, 60311 Frankfurt am Main, durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten für ihre ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung (§ 73 InsO).
Das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit Frankfurt am Main, vertreten durch Frau Cornelia Weber Arnoldt, begehrte mit Antrag vom 30.01.2025, am selben Tag bei Gericht eingegangen, die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des Gläubigerausschusses. Fällig wird der Vergütungsanspruch mit der Beendigung der Tätigkeit als Ausschussmitglied, also spätestens mit der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 23). Da der Insolvenzverwalter am 11.05.2023 die Schlussunterlagen in diesem Verfahren eingereicht hat, ist von der Beendigung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses auszugehen. Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nach § 17 Absatz 1 InsVV a. F. zwischen 35,- und 95,- € je Stunde, so dass sich ein Mittelsatz in Höhe von 65,- € je Stunde ergibt. Dieser Mittelsatz entschädigt die gesamte Tätigkeit und sämtliche Aufgaben des Ausschussmitgliedes in einem Insolvenzverfahren, das nach Art und Umfang als Normalverfahren im Sinne des § 2 InsVV anzusehen ist. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 26 & 28 sowie Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18-19). Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters sowie den Ausführungen im Antrag aufgrund der mit erheblichem Haftungsrisiko verbundenen vom Gläubigerausschuss zu treffenden Entscheidungen betreffend die Fortführung bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs, der Verantwortung und Qualifikation des Mitglieds sowie vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Anhebung des regelmäßigen Stundensatzes auf 50,- bis 300,- € in § 17 InsVV für Verfahren, welche nach dem 01.01.2021 eröffnet wurden, der beantragte Stundensatz von 200,- € für die in den Jahren 2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens geleistete Tätigkeit als angemessen erachtet.
Der dargelegte Zeitaufwand von insgesamt 24,125 Stunden für die Gläubigerausschusstätigkeit im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG erscheint ebenfalls angemessen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Sowohl die Summe der beantragten Nettovergütung als auch der Auslagenbetrag und daraus folgend auch der zu darauf zu entrichtende Umsatzsteuerbetrag waren aufgrund von Rechen- und Schreibfehlern geringfügig zu korrigieren.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.03.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
11.05.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 21.06.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18
In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Der festgesetzte Gesamtbetrag ist als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Begründung:

Der Sonderinsolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin ist der Wert des Masseanteils auf den sich ihre Tätigkeit bezieht.
Vorliegend hat sich die Tätigkeit der Sonderinsolvenzverwalterin auf die Prüfung der vom Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen weiterer Gesellschaften der Kappus Gruppe angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle beschränkt.

Die Summe dieser von ihr zu prüfenden Forderungen beträgt 3 171 889,75 €. Die auf die festgestellten Forderungen entfallende Quote beträgt voraussichtlich 44 %, so dass bei der Festsetzung der Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin von einer Berechnungsgrundlagen von 52 681,17 € ausgegangen wurde.

Angesichts der verringerten Aufgaben der Sonderinsolvenzverwalterin ist die auf Basis dieser Berechnungsgrundlage ermittelte Regelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV regelmäßig um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV zu mindern.

Erschöpft sich die Tätigkeit wie im vorliegenden Verfahren auf die Prüfung einzelner zur Tabelle angemeldeter Ansprüche, kann die Vergütung nicht höher festgesetzt werden als der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Dieser Betrag war antragsgemäß als Vergütung nebst der Auslagenpauschale gem. § 8 InsVV und des abzuführenden Umsatzsteuerbetrags gem. § 7 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.03.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
07.02.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 20.03.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 07.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
09.09.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18
In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),ist der Vorschuss auf die Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.09.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18
In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),ist der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.10.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
03.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co.
KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA
6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375),
Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die
Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie der nachträglichen
Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 und 3 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.03.2021 gegen die Höhe, den Grund
oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach
am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am
Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der
Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
20.10.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG,
Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA
6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375),
Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

3. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19%

4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während
der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die
wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment
der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Entsprechend den Ausführungen des Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag
beträgt der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung
unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der
Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters 4 859 841,11 EURO. Dieser Wert
war daher als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters
zugrunde zu legen.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des
Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen
Insolvenzverwalter geleisteten Tätigkeiten eine Vergütung i. H. v. 63 % der
Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt.

Im Einzelnen wurden hierbei folgende Zuschläge als angemessen erachtet:

· 18 % für den personellen als auch als auch zeitlichen Aufwand zur
Fortführung des Geschäftsbetriebs,

· 5 % für die Mehrarbeiten aufgrund der konzernrechtlichen
Verflechtungen der Schuldnerin,

· 10 % für die besonderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den
Arbeitnehmerangelegenheiten,

· 5 % für die zeitaufwendigen Verhandlungen zur Gewährung eines
Massedarlehens,

· 5 % für den Mehraufwand zur fortlaufenden Information und Abstimmung
mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss.

Der vom Insolvenzverwalter beantragte Zuschlag von 7,5 % der Regelvergütung des
§ 2 InsVV für die konzernrechtlichen Verflechtungen wurde um 2, 5 % der
Regelvergütung gekürzt, da der entsprechende Mehraufwand auch in den
Insolvenzverfahren der verbundenen Gesellschaften abgerechnet wird und sich aus
den Verflechtungen auch nicht unerhebliche Synergieeffekte ergeben dürften.

Daneben wurde ein Abschlag i. H. v. 5 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als
angemessen erachtet aufgrund der mit der vorangegangenen Tätigkeit als
vorläufiger Sachwalter einhergehenden Arbeitserleichterung in der vorläufigen
Insolvenzverwaltung.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
21.09.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. Kappus GmbH & Co. KG,
Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA
6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375),
Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Auslagen

3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Der vorläufige Sachwalter hat gem. §§ 270 a, 274 Abs. 1, 63, 64 InsO einen
Anspruch auf Vergütung, welche vom Insolvenzgericht festzusetzen ist.

Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) enthält keine Regelung
hinsichtlich der Höhe der Vergütung des vorläufigen Sachwalters. Lediglich die
Vergütung des (endgültigen) Sachwalters ist in § 12 InsVV geregelt. Diese
Regelung ist daher entsprechend anzuwenden.

Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 21.07.20156 - IX ZB 70/14) ist
die Vergütung des vorläufigen Sachwalters mit der Vergütung des (endgültigen)
Sachwalters festzusetzen und beträgt in der Regel 25 % der Regelvergütung des
Insolvenzverwalters. Ein gesondert festzusetzender Anspruch wird dem
vorläufigen Sachwalter vom BGH nicht zugebilligt.

Anders liegt der Fall, wenn -wie vorliegend- der vorläufige Sachwalter nicht
zum endgültigen) Sachwalter bestellt wird, weil im eröffneten Verfahren keine
Eigenverwaltung angeordnet wird. Dann steht dem vorläufigen Sachwalter ein
eigenständiger Vergütungsanspruch zu, der nach Ende des Eröffnungsverfahrens
gesondert festzusetzen ist (vgl. Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 12
InsVV, Rz. 40; AG Charlottenburg, Beschl. v. 25.2.2019 - 36s IN 3370/15, ZInsO
2019, 1760; AG Köln, Beschl. v. 25.1.2017 - 73 IN 411/16, ZIP 2017, 980; Helmi/
Stagge, ZInsO 2019, 1834).

Die Berechnungsgrundlage bestimmt sich grundsätzlich nach §§ 10, 12, 1 InsVV

(BGH, a.a.O., Rz. 50). Im vorliegenden Verfahren wurde der vorläufige
Sachwalter

jedoch nicht zum endgültigen Sachwalter eingesetzt, da die Eigenverwaltung noch

vor Verfahrenseröffnung aufgehoben wurde. Auf die Berechnung und Festsetzung

der Vergütung des vorläufigen Sachwalters kann dies jedoch keinen Einfluss
haben.

Die Vergütung ist entsprechend so zu berechnen, als wäre der vorläufige
Sachwalter zum endgültigen Sachwalter bestellt worden.

Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des
Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen
Sachwalter erbrachten Tätigkeiten eine Vergütung in Höhe von insgesamt 47,5 %
der Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt.

Hierbei wurden im Einzelnen folgende Zu - und Abschläge als angemessen erachtet
und bei der Festsetzung berücksichtigt:

Zuschlag von 15 % für die aufwendigen Arbeiten im Rahmen der Überwachung der
Geschäftsfortführung,

Zuschlag von 5 % für die Mehrarbeiten aufgrund der konzernrechtlichen
Verflechtungen der Schuldnerin,

Zuschlag von 7,5 % für die umfangreichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den
Arbeitnehmerangelegenheiten,

Abschlag von 10 % für die vorzeitige Beendigung der vorläufigen Sachwaltung
aufgrund Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung.

Die darüber hinaus beantragten Zuschläge wurden nicht als festsetzbar erachtet
und nach entsprechendem Hinweis durch das Gericht vom Insolvenzverwalter
zurückgenommen.

Der vorläufige Sachwalter kann entsprechend §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der für den Zeitraum der vorläufigen Eigenverwaltung für die ersten
zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je
angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Sachwalter zu
entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 18.09.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
14.03.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18 In dem Insolvenzverfahren M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße
22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRA 6209), vertr. d.: 1.
Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str.
17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Freitag, 22.03.2019, 11:00
Uhr, 18-270 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18
(Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main

Tagesordnung:

Zustimmung zur Einstellung des Geschäftsbetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Offenbach am Main, 14.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
06.03.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 6209),

vertreten durch:

1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:

Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, Uhlandstraße 2, 60314 Frankfurt am Main,

wird zur Prüfung der bereits unter den laufenden Nummern 138 - 140 zur Tabelle
angemeldeten und zur Prüfung eventuell künftig noch anzumeldender Forderungen
des Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Wiener Straße 120, 60599
Frankfurt am Main, als Insolvenzverwalter über das Vermögen folgender
Gesellschaften:

1. Dreiring Werk GmbH & Co. KG

2. Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. KG

3. Hirtler Seifen GmbH

4. Parfumerie Verly GmbH

Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, C/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, zur Sonderverwalterin bestimmt.

Begründung:

Im hiesigen Verfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Wiener
Straße 120, 60599 Frankfurt am Main zum Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichzeitig ist er auch zum Insolvenzverwalter in folgenden Verfahren bestellt
worden:

1. Dreiring Werk GmbH & Co. KG

2. Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. KG

3. Hirtler Seifen GmbH

4. Parfumerie Verly GmbH

Nunmehr waren bzw. sind möglicherweise auch zukünftig aufgrund von Ansprüchen
der oben genannten Gesellschaften gegen die hiesige Schuldnerin Forderungen
durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.

Der Insolvenzverwalter ist an der Prüfung dieser Forderungen aufgrund der
bestehenden Interessenkollision rechtlich gehindert.

Die bestellte Rechtsanwältin Petra Heidenfelder ist nach Überzeugung des
Gerichtes zur Ausübung des Amtes als Sonderverwalterin geeignet und hat ihre
Bereitschaft zur Übernahme bekundet.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 4.3.19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6209 HRA 6209: M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 6209: M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
10.12.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Geschäftsnummer: 8 IE 2/18. Am 01.12.2018 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen
der M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach
am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus,
Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker
Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach
am Main, (Antragstellerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko
Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561
491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.01.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

am Donnerstag, 07.02.2019, 11:00 Uhr, 18-270 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen

ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
03.12.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/188

8 IE 2/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 6209),

vertreten durch:

1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63150
Heusenstamm, (Geschäftsführer),

1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Lackenbauer Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065
Offenbach am Main,

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße
120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817,
E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der vorläufige Gläubigerausschuss wird als Gläubigerausschuss beibehalten.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 01.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
27.11.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 6209),

vertreten durch:

1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63150
Heusenstamm, (Geschäftsführer),

1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Lackenbauer Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065
Offenbach am Main,

wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO ermächtigt,
Verbindlichkeiten in Höhe von höchstens 1.759.000 Euro zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu begründen.

Begründung:

Die Ermächtigung ist zur Fortführung des Geschäftsbetriebs und der
Erwirtschaftung weiterer Masse erforderlich.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Posten:

(1) Roh- Hilfs- und Betriebsstofflieferanten sowie Lieferanten für
Handelsware bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 783.000,00 EUR

(2) Fremddienstleister (Lohnfertigung) bis zu einem
Gesamtbetrag i.H.v. 13.000,00 EUR

(3) Mediendienstleister (Strom, Gas, Wasser, Heizöl u.a.) für die
Betriebsstätte bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 32.000,00 EUR

(4) Arbeitnehmer mit Lohn- und Gehaltsansprüchen über der
Beitragsbemessungs-grenze für die Monate 09 bis 11/2018 bis zu einem
Gesamtbetrag i.H.v. 7.000,00 EUR

(5) Vermieter und Dienstleister der Betriebsstätte (Raumkosten) bis zu
einem Gesamtbetrag i.H.v. 15.000,00 EUR

(6) Versicherer bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 5.000,00
EUR

(7) Leasinggeber und Lieferanten / Dienstleister des Fuhrparks bis zu
einem Gesamtbetrag i.H.v. 8.000,00 EUR

(8) Reparatur- / Instandhaltungsdienstleister für das bewegliche
Anlagevermögen bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 29.000,00 EUR

(9) Speditionen und Versanddienstleiter (Kosten der Warenabgabe) bis
zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 54.000,00 EUR

(10) Werbe- und Reisekosten bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v.
34.000,00 EUR

(11) Rechts- und Beratungskosten bis zu einem Gesamtbetrag
i.H.v. 10.000,00 EUR

(12) Sonstige Kosten bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v. 54.000,00
EUR

(13) Insolvenzspezifische Rechts-, Beratungs- und sonstige Kosten bis zu
einem Gesamtbetrag i.H.v. 80.000,00 EUR

(14) Investitionskosten bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v.
15.000,00 EUR

(15) Lieferanten mit Drittrechten (Ablösung von im vorläufigen Verfahren
in Anspruch genommenen Drittrechten) bis zu einem Gesamtbetrag i.H.v.
420.000,00 EUR

(16) Kunden (Boni, Rückvergütung und Gewährleistung) bis zu einem
Gesamtbetrag i.H.v. 200.000,00 EUR

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 27.11.18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
07.11.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
8 IE 2/18 In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

M. Kappus GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRA 6209),

vertreten durch:

1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 4375), Carl-Legien-Straße 22,
63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Kappus-Becker Patricia Inge, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63150
Heusenstamm, (Geschäftsführer),

1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Lackenbauer Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065
Offenbach am Main,

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) der vorläufige Insolvenzverwalter
ermächtigt,

Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender
Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits
bei der Commerzbank AG in Frankfurt am Main in Höhe von 500.000,00 Euro zu
begründen, insb. hinsichtlich der Forderungen der Commerzbank AG auf
Kreditrückzahlung, Zinsen und Kosten;

Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse in entsprechender
Anwendung des §§ 55 Abs. 2InsO im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur
Besicherung des oben genannten Kredits zu begründen, insb. den Kredit aus
Mitteln der späteren Insolvenzmasse abzusichern durch:

- Abschluss einer Globalzession betreffend die Forderungen der Antragstellerin
aus Warenlieferungen und Leistungen gegen die Drittschuldner mit den
Anfangsbuchstaben A-Z;

- Abschluss einer Raumsicherungsübereignung betreffend die Vorräte der
Schuldnerin

Gründe:

Die Ermächtigungen sind zur Fortführung des Geschäftsbetriebs der
Antragstellerin und zu Erwirtschaftung weiterer Masse erforderlich.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 6.11.18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 2/18 · M. Kappus GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 2/18
Wirksam am
05.11.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 6209
Az.: 8 IE 2/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der M. Kappus
GmbH & Co. KG, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main , HRA 6209), vertr. d.: 1. Kappus-Seifen GmbH (AG Offenbach am Main, HRB
4375), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Kappus-Becker Patricia Inge,
Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.3.
Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin), ist am 05.11.2018 die Anordnung der Eigenverwaltung auf
Antrag der Antragstellerin aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599
Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6209 HRA 6209: M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main.
HRA 6209: M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main.
Veränderungen
HRA 6209 M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main.
M. Kappus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main, Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Luisenstraße 42-52, 63067 Offenbach am Main.
Veränderungen
HRA 6209 M. Kappus GmbH & Co., Offenbach am Main (Luisenstraße 42, 63067 Offenbach am Main). Neue Firma: M. Kappus GmbH & Co. KG. Der Firma wurde ein Rechtsformzusatz beigefügt.
M. Kappus GmbH & Co., Offenbach am Main (Luisenstraße 42, 63067 Offenbach am Main). Neue Firma: M. Kappus GmbH & Co. KG. Der Firma wurde ein Rechtsformzusatz beigefügt.
Veränderungen
HRA 6209 M. Kappus GmbH & Co., Offenbach am Main (Luisenstraße 42, 63067 Offenbach am Main). Prokura geändert bei: Einzelprokura: Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX.
M. Kappus GmbH & Co., Offenbach am Main (Luisenstraße 42, 63067 Offenbach am Main). Prokura geändert bei: Einzelprokura: Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX.

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