HRA 30013

M. Glaab e.K.

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zollamtstr. 19, 67663 Kaiserslautern

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kaiserslautern
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
02.12.2010
Datenstand
2026-05-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

George Klaus Soerensen

Kindsbach

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-29

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 30013 M. Glaab e.K., Kaiserslautern (Zollamtstr. 19, 67663 Kaiserslautern, Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Abschleppdienstes für Straßenfahrzeuge aller Art sowie die Verwertung von und der Handel…
M. Glaab e.K., Kaiserslautern (Zollamtstr. 19, 67663 Kaiserslautern, Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Abschleppdienstes für Straßenfahrzeuge aller Art sowie die Verwertung von und der Handel mit Metall und Schrott.). Einzelkaufmann. Inhaber: Soerensen, George Klaus, Kindsbach, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der M.Glaab & Co. GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 2058) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2005 als Ganzes übernommen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.