HRB 101385
m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bahnhofstraße 103, 66809 NalbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nalbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.03.2022
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marek Czapla
Nalbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die technische Entwicklung, der Handel, die Bearbeitung sowie das Projektmanagement von und mit Naturstein- produkten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 29.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über:
- Abschluss eines Vergleichs in dem Rechtsstreit m.Czapla (RA Herbert als IV) ./. Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.,
bestimmt auf
Freitag, 08.12.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 29.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 14.09.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Genehmigung des Vergleichs im Prozess m.Czapla Solutions GmbH RA Marc Herbert als IV ./. Zach Hochbau AG
bestimmt auf
Mittwoch, 04.10.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 26.05.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 26.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 14.04.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über:
1. Genehmigung der Angebotsannahme der Firma Bautec Außenanlagen UG vom 15.03.2023 zur Räumung des gepachteten Grundstücks in Höhe von 6.723,50 EUR zzgl. Einheitspreisen
2. Genehmigung des Vergleichs mit Herrn Marek Czapla zur Abgeltung aller bekannten und unbekannten Ansprüche gegen Zahlung von 20.000,00 EUR,
bestimmt auf
Mittwoch, 10.05.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 15.11.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über:
- Genehmigung des Verkaufs des Anlagevermögens gemäß Kaufvertrag vom 07.10.2022,
bestimmt auf
Mittwoch, 30.11.2022, 09:25 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 04.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 14.07.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 13.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 29.03.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Geschäftszweig: Der Handel mit und die Bearbeitung von Natursteinprodukten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28.03.2022, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.02.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken, Telefon: (0681) 959 770, Fax: (0681) 959 77111.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 08.06.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 18 niedergelegt.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Beschwerde kann ab dem 01.01.2018 auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Geschäftszweig: Der Handel mit und die Bearbeitung von Natursteinprodukten
wurde am 28.03.2022, 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken.
Berichtstermin und gleichzeitig Prüfungstermin: Mittwoch, 08.06.2022, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 28.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 113 IN 8/22 · m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 113 IN 8/22
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101385
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101385 eingetragenen m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marek Czapla,
Geschäftszweig: Der Handel mit und die Bearbeitung von Natursteinprodukten
ist am 23.02.2022, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
113 IN 8/22
Amtsgericht Saarbrücken, 23.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101385 HRB 101385:m. Czapla Solutions GmbH development-management-realisation natural stones, Nalbach, Bahnhofstraße 103, 66809 Nalbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2013. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.