HRB 24222
LW Solutions GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Grassau
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Registerdaten
- Sitz
- Grassau
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- LIMA Industrial Solutions GmbH Feldkirchen-Westerham
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 4 IN 312/16 · LW Solutions GmbH · Insolvenzgericht Traunstein
- Insolvenzgericht
- Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 312/16
- Wirksam am
- 29.07.2026
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24222
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LW Solutions GmbH, Bahnhofstraße 98, 83224 Grassau, vertreten durch die Geschäftsführerin Wimmer Andrea Renate
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24222
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 06:36 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24222 HRB 24222: LW Solutions GmbH, Grassau, Bahnhofstr. 98, 83224 Grassau. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Wimmer, Andrea Renate, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX.
HRB 24222 HRB 24222: LW Solutions GmbH, Grassau, Bahnhofstr. 98, 83224 Grassau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 10.02.2017 (Az. 4 IN 312/16) das Insolvenzverfahre…
HRB 24222 HRB 24222: LIMA Industrial Solutions GmbH, Feldkirchen-Westerham, Rosenheimer Str. 4, 83620 Feldkirchen-Westerham. Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der S…
HRB 24222 HRB 24222:LIMA Industrial Solutions GmbH, Feldkirchen-Westerham, Rosenheimer Str. 4, 83620 Feldkirchen-Westerham.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2009. Die Gesellschafter…
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