HRB 94669
LVPR GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mörfelden-Walldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Mörfelden-Walldorf
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-09 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 16.05.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
Amtsgericht Darmstadt, 16.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 13.10.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 94669), vertr. d.: 1.
Denis Rebic, (Geschäftsführer), 2. Milan Oric, Cretzschmarstr. 16a, 65843
Sulzbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, c/o White Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555, Internet: akleinschmidt@whitecase.com wird
gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften
der
§ 11 Abs. 1, 2, und §§ 2, 3, 7 und 8 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage
wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, zum Zeitpunkt der Beendigung
der vorläufigen Verwaltung, § 11 Absatz 1 und 2 InsVV. Die Insolvenzmasse wurde
im vorliegenden Fall korrekt mit 403.013,84 EUR ermittelt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter
Zugrundelegung einer Masse von 403.013,84 € X € betragen. Wegen der
Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze
verwiesen.
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz2 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein
angemessener Bruchteil der Vergütung zu, der ihm als Insolvenzverwalter
zugestanden hätte.
Dieser Bruchteil war gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV mit 25 % zu bemessen.
Für die Betriebsfortführung, für die Sanierungsbemühungen, für die Bearbeitung
der Arbeitsverhältnisse/ Insolvenzgeldvorfinanzierung, für das unvollständige
Belegwesen/ Buchhaltung, für die Aufarbeitung/ Dokumentation der
Haftungsansprüche und für komplexe Rechtsfragen wird ein Gesamtzuschlag von 115
% und damit ein Gesamtbruchteil von
140 % als angemessen und gerechtfertigt erachtet.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der
Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem
Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Jedoch darf der Pauschsatz höchstens
250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters betragen,
§ 8 Absatz 3 InsVV. Daher waren für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung
(12.06.2019 bis 26.07.2019), für zwei angefangene Monate je 250,00 €, insgesamt
X € festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen
die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 16.09.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 94669), vertr. d.: 1.
Denis Rebic, (Geschäftsführer), 2. Milan Oric, Cretzschmarstr. 16a, 65843
Sulzbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der
Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten
erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 07.10.2020. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 94669 HRB 94669: LVPR GmbH, Mörfelden-Walldorf, Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 29.07.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 94669), vertr. d.:
1. Denis Rebic, (Geschäftsführer), 2. Milan Oric, Cretzschmarstr. 16a, 65843
Sulzbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 29.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 26.07.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 94669), vertr. d.: 1. Denis Rebic,
(Geschäftsführer), 2. Milan Oric, Cretzschmarstr. 16a, 65843 Sulzbach,
(Geschäftsführer), ist am 26.07.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, c/o White Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555, Internet: akleinschmidt@whitecase.com.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.08.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 09.10.2019, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 26.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 420/19 · LVPR GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 420/19
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 94669
der LVPR GmbH, Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB
94669), vertr. d.: 1. Denis Rebic, (Geschäftsführer), 2. Milan Oric,
Cretzschmarstr. 16a, 65843 Sulzbach, (Geschäftsführer), ist am 12.06.2019 um
10.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet
worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas
Kleinschmidt, c/o White Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998-0, Fax: 069/36506998-5555, Internet:
akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 94669 HRB 94669: LVPR GmbH, Mörfelden-Walldorf, Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Oric, Milan, Sulzbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 94669 HRB 94669: LVPR GmbH, Mörfelden-Walldorf, Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2015. Geschäftsanschrift: Ponsstraße 48, 64546 Mörfeld…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.