HRB 11496

Lux Lucenius GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neukirchen-Vluyn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.05.2022
Datenstand
2026-01-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ilmars Klidzejs

Neukirchen-Vluyn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sollte nur ein Geschäftsführer bestellt worden sein, vertritt er allein die Gesellschaft. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt worden sein, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten oder von einem Geschäftsführer, der zusammen mit einem Prokuristen handelt. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, kann mit Beschluss der Gesellschafterversammlung die alleinige Vertretungsbefugnis auf einzelne Geschäftsführer übertragen werden. Die Geschäftsführer sind von den Einschränkungen in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreit.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-12

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Lux Lucenius GmbH Moers

Gegenstand des Unternehmens

Personaldienstleistungen, insbesondere die Überlassung und die Vermittlung von Arbeitnehmern, sowie Realisierung aller dazu gehöriger Rechtsgeschäfte und Handlungen, grenzüberschreitender Warenhandel mit Lebensmitteln und anderen Gütern, Handelsvertretergeschäfte, Immobiliengeschäfte aller Art, Logistik- und Transportgeschäfte, Fahrzeug-Vermietung, Betreiben von einer Autowaschanlage, Unternehmensberatung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilmars Klidzejs, Grostonas Straße 25-53, 1030 Riga, Lettland

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

38 IN 1/21
Amtsgericht Kleve, 17.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilmars Klidzejs, Grostonas Straße 25-53, 1030 Riga, Lettland

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 33.930,35 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.03.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.

38 IN 1/21
Amtsgericht Kleve, 13.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
02.06.2023
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilmars Klidzejs, Grostonas Straße 25-53, 1030 Riga, Lettland

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.07.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 19.07.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

38 IN 1/21
Amtsgericht Kleve, 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
12.08.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilmars Klidzejs, Grostonas Straße 25-53, 1030 Riga, Lettland

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 12.01.2021 bis zum 26.04.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 25.359,07 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.08.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.

38 IN 1/21
Amtsgericht Kleve, 10.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
27.05.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ilmars Klidzejs, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn

ist am 23.05.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

38 IN 1/21
Amtsgericht Kleve, 27.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11496 HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (38 IN 1/21) vom 26.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (38 IN 1/21) vom 26.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 38 IN 1/21 · Lux Lucenius GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 1/21
Wirksam am
27.04.2022
Registerbezug
Kleve, HRB 11496
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 1/21

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11496 eingetragenen Lux Lucenius GmbH, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ilmars Klidzejs, Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.04.2022, um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.01.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 13.06.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,

- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, Ramgestraße 6, 46145 Oberhausen, IBAN: DE71 3602 0030 0009 5456 97, BIC: NBAGDE3EXXX.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 1/21
Kleve, 26.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11496 HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn. Geschäftsführer: Klidzejs, Ilmars, Neukirchen-Vl…
HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Feldstraße 54, 47506 Neukirchen-Vluyn. Geschäftsführer: Klidzejs, Ilmars, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11496 HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn. Nicht mehr Geschäftsführer: König, Jurijs, Nordhorn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klidzejs, Imars, Neukirc…
HRB 11496: Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn. Nicht mehr Geschäftsführer: König, Jurijs, Nordhorn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Klidzejs, Imars, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11496 HRB 11496:Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn.Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vert…
HRB 11496:Lux Lucenius GmbH, Neukirchen-Vluyn, Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn.Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bobrovska, Ginta, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: König, Jurijs, Nordhorn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11496 Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Ne…
Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neukirchen-Vluyn beschlossen. Neukirchen-Vluyn. Geschäftsanschrift: Feldstraße 34, 47506 Neukirchen-Vluyn.
Veränderungen
HRB 11496 Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Nicht mehr Geschäftsführer: Klidzejs, Ilmars, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bobrovska, Ginta, Neukirchen-Vluyn, *XX.X…
Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Nicht mehr Geschäftsführer: Klidzejs, Ilmars, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bobrovska, Ginta, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 11496 Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2012. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Gegenstand: Persona…
Lux Lucenius GmbH, Moers, Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2012. Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 16, 47441 Moers. Gegenstand: Personaldienstleistungen, insbesondere die Überlassung und die Vermittlung von Arbeitnehmern, sowie Realisierung aller dazu gehöriger Rechtsgeschäfte und Handlungen, grenzüberschreitender Warenhandel mit Lebensmitteln und anderen Gütern, Handelsvertretergeschäfte, Immobiliengeschäfte aller Art, Logistik- und Transportgeschäfte, Fahrzeug-Vermietung, Betreiben von einer Autowaschanlage, Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sollte nur ein Geschäftsführer bestellt worden sein, vertritt er allein die Gesellschaft. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt worden sein, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten oder von einem Geschäftsführer, der zusammen mit einem Prokuristen handelt. Wenn es mehrere Geschäftsführer gibt, kann mit Beschluss der Gesellschafterversammlung die alleinige Vertretungsbefugnis auf einzelne Geschäftsführer übertragen werden. Die Geschäftsführer sind von den Einschränkungen in § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befreit. Geschäftsführer: Klidzejs, Ilmars, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.