HRA 1305

Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lunzenau
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
17.10.2019
Datenstand
2026-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Holger Reichel

Königslutter

Kommanditist(in)

Karl Heinz Gormanns

Offenburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH

Lunzenau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-10 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-04-10 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Papierfabrik Lunzenau GmbH & Co. KG Lunzenau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger Reichel

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
30.09.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger Reichel

wurde am 29.09.2025 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 60 % gemäß 3 InsVV, Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
28.04.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger Reichel

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 18.06.2025 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 2.357.167,15 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 98.938,49 EUR zur Verfügung".

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter sowie als Insolvenzverwalter beantragt. Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 11.06.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
04.01.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger Reichel

ergeht am 03.01.2024 nachfolgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.02.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Jörg Schädlich, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
10.08.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger Reichel

ergeht am 09.08.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 01.09.2022
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Annahme der Ratenzahlungsvereinbarung vom 06.07.2022/18.07.2022 in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR durch den Insolvenzverwalter zur Abgeltung von Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
19.04.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht
Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger
Reichel

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Verkauf der
schuldnerischen Immobilie, eingetragen beim Amtsgericht Döbeln, Grundbuch von
Lunzenau, Blatt 927, Flurstücke Nr. 166, 168, 168a, 65, 157/2 und 165 zu einem
Kaufpreis in Höhe von 53.000,00 EUR gemäß dem Kaufvertragsentwurf des Notars
Lars-Henning Behrens, LL.M., Frankfurt am Main beim Amtsgericht Chemnitz
anberaumt auf: Dienstag, 04.05.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz

Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz

Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet
sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

304 IN 1435/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
16.07.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht
Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger
Reichel

ergeht am 15.07.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 18.08.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Verkauf der schuldnerischen Immobilie, eingetragen beim Amtsgericht Döbeln im
Grundbuch von Lunzenau, Blatt 927, Gemarkung Lunzenau, Flurstücke Nr. 151 b,
174, 209, 207 b, 152/1, 203/1, 156/1, 156/2 und 742/1 zu einem Kaufpreis in
Höhe von 160.000,00 EUR gemäß dem Kaufvertragsentwurf des Notars Lars-Henning
Behrens, LL.M., Frankfurt am Main

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz

Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz

Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht
Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:

Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.

Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische
Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere
Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet
sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Frist:

Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

304 IN 1435/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
10.01.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau, Amtsgericht
Chemnitz , HRA 1305
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger
Reichel

- hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 06.01.2020, Eingang bei Gericht
am 08.01.2020 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

304 IN 1435/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1305 HRA 1305: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Lunzenau, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.10.2019, AZ: 304 IN 1435/19, ist das Insolvenzver…
HRA 1305: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Lunzenau, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.10.2019, AZ: 304 IN 1435/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger
Reichel

ergeht am 01.10.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und
Vertrieb von Papier und Pappen aller Art) wird am 01.10.2019 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 06.11.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 18.12.2019

09:30 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

F

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

304 IN 1435/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 304 IN 1435/19 · Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
304 IN 1435/19
Wirksam am
16.08.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRA 1305
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 304 IN 1435/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lunzenauer Papier-
und Pappenfabrik GmbH & Co. KG, Altenburger Straße 3, 09328 Lunzenau,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lunzenauer Papier- und
Pappenfabrik Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Holger
Reichel

- wurde am 16.08.2019 um 09:05 Uhr Dr. Jörg Schädlich, Franz-Mehring-Straße 2,
09112 Chemnitz, Telefax 0371 66 61 98 41, Email geschäftlich
chemnitz@stapper.in, Telefon geschäftlich 0371 66 61 98 40 zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

304 IN 1435/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1305 Papierfabrik Lunzenau GmbH & Co. KG, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG. J…
Papierfabrik Lunzenau GmbH & Co. KG, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Lunzenauer Papier- und Pappenfabrik Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 7667). Ausgeschieden als Liquidator: Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Chemnitz HRB 7667).
Veränderungen
HRA 1305 Papierfabrik Lunzenau GmbH & Co. KG, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertre…
Papierfabrik Lunzenau GmbH & Co. KG, Lunzenau (Altenburger Str. 3, 09328 Lunzenau). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH, Lunzenau (Amtsgericht Chemnitz HRB 7667), einzelvertretungberechtigt und mit der Befugnis -auch eines jeden Geschäftsführers- im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Papierfabrik Lunzenau Verwaltungs GmbH oder als Vertreter der Retford Deutschland GmbH mit Sitz in Köln Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.