VR 3236 früher Amtsgericht Borken

Luftsportverein Borken/Westf. e.V.

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Borken

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Borken
Rechtsform
e.V.
Letzte Eintragung
25.06.2020
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
194

Bernd Rumphorst

Münster

194

Christian Schedautzke

Borken

194

Dennis Engel

Reken

194

Peter Nienhaus

Borken

194

Theo Heitkamp

Borken

194

Thomas Grunden

Borken

Allgemeine Vertretungsregelung
  • 095

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2024-12-25 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3236 VR 3236: Luftsportverein Borken/Westf. e.V., Borken ( 46325 Borken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse sein…
VR 3236: Luftsportverein Borken/Westf. e.V., Borken ( 46325 Borken). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.10.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.10.2019 mit dem Verein Motorfluggruppe Borken/Westf. e.V. mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld VR 3351) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.