HRB 733784
Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eberbach
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Registerdaten
- Sitz
- Eberbach
- Datenstand
- 2024-12-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 307/24 · Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 307/24
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733784
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH, Hauptstraße 5, 69412 Eberbach, vertreten durch die Gesellschafterin Cornelia Rupp
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733784 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katrin Kühne, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
zustellen (Postzustellungsauftrag)
formlos (elektronisch)80 IN 307/24
- 2 -
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 17.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegen-
den Vermögenswert in Höhe von 125.007,00 EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO
und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie im-
materiellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung
zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmas-
se vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang
befasst hat.
Die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin in ihrem Antrag vom 17.08.2026 angegebenen Tätig-
keiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind ihren Berichten und dem Vergü-
tungsantrag vom 17.08.2026 zu entnehmen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Ver-
gütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in
Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von
10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Mo-
natspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV -
festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be-
schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:80 IN 307/24
- 3 -
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt-
liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinne-
rung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In-
sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten
Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mit-
wirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.80 IN 307/24 - 4 Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 21.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 307/24 · Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 307/24
- Wirksam am
- 06.10.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733784
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH, Hauptstraße 5, 69412 Eberbach, vertreten durch die Gesellschafterin Cornelia Rupp
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733784
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Verwertung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch von Eberbach:
Blatt Nr. 7491, Flurstück 9780/1, 176,859/1.000 Miteigentumsanteil Rockenauer Str. 2/1
Blatt Nr. 7492, Flurstück 9780/1, 176,859/1.000 Miteigentumsanteil Rockenauer Str. 2/1
Blatt Nr. 7493, Flurstück 9780/1, 177,326/1.000 Miteigentumsanteil Rockenauer Str. 2/1
Blatt Nr. 7494, Flurstück 9780/1, 177,902/1.000 Miteigentumsanteil Rockenauer Str. 2/1
Blatt Nr. 7495, Flurstück 9780/1, 291,054/1.000 Miteigentumsanteil Rockenauer Str. 2/1
auch im Wege der freihändigen Veräußerung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 22.10.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 06.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 733784 HRB 733784: Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH, Eberbach, Hauptstraße 5, 69412 Eberbach. Erteilt: Einzelprokura: Rupp, Cornelia, geb. Nied, Eberbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 733784 HRB 733784: Luftschiff-Tambach-Dietharz GmbH, Eberbach, Hauptstraße 5, 69412 Eberbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 5, 69412 Ebe…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.