HRB 200076

Lünemann Stahlhandel GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nienburg

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Registerdaten

Sitz
Nienburg
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Holzportal GmbH Nienburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), ist am 20.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird wie folgt bekannt gemacht: Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel sind festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden.

Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 19.05.2026 wird abgeholfen.

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel werden nunmehr korrigiert festgesetzt auf:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 250 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Der sofortigen Beschwerde war aus ihren zutreffenden Gründen abzuhelfen. Es wird daher inhaltlich auf diese Bezug genommen. Lediglich die Berechnung des Zuschlags war von EUR auf EUR zu korrigieren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
18.05.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 250 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.832.110,14 EUR.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden insgesamt 158.393,66 € auf Masseverbindlichkeiten aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren gemäß § 55 Abs. 2 und § 55 Abs. 4 lnsO gezahlt (Ziffern 3.3.10/c und 3.3.18 des Prüfungsberichts des Sachverständigen). Diese im vorläufigen Insolvenzverfahren begründeten, aber bis zur Eröffnung nicht beglichenen Masseverbindlichkeiten aus der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren sind von der Berechnungsgrundlage für den Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren in Abzug zu bringen. Damit reduzierte sich die Berechnungsgrundlage wie vorstehend.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Den beantragten Zuschlägen konnte nicht in voller Höhe entsprochen werden.
Der beantragte Zuschlag für die Betriebsfortführung in Höhe von 200% erschein in der Gesamtschau des Verfahrens - auch unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen des Insolvenzverwalters mit Schreiben vom 29.08.2025 - überhöht. Es wurde daher lediglich ein Zuschlag in Höhe von 185% berücksichtigt.
Für die Tätigkeiten im Personalbereich wurde den beantragten 75% antragsgemäß entsprochen.
Für die Vorbefassung als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde ein Abschlag in Höhe von 10% vorgenommen.
Insgesamt wurde daher ein Zuschlag in Höhe von 250% berücksichtigt.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 13.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Bei den Mühren 69a, D 20457 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.192.591,70 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 437.309,72 EUR und solche nach § 39 InsO in Höhe von 670.296,17 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Göttingen, 30.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wird der auf den 06.02.2026 bestimmte Schlusstermin aufgehoben. Gründe: Auf Grund einer falschen Veröffentlichung war der Termin aufzuheben. Eine neue Terminsbestimmung erfolgt gesondert.

Amtsgericht Göttingen, 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
16.12.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

Freitag, 06.02.2026, 10:30 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Göttingen, 15.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
08.07.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

wurden die Gläubiger nachrangiger Forderungen bereits mit Beschluss vom 22.03.2024 gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Es wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.08.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Göttingen, 07.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
25.03.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG, Hallerstr. 76, D 20146 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Göttingen, 22.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.01.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Göttingen, 28.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
17.11.2021
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
Geschäfts-Nr.: 74 IN 93/19 GÖ. In dem Insolvenzverfahren Lünemann Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Auf die zutreffend ermittelte Berechnungsgrundlage hat das Insolvenzgericht zu dem Mindestsatz von 25 % einen Zuschlag bewilligt von insgesamt 150% für
Betriebsfortführung
Sanierungsbemühungen
Vorfinanzierung Insolvenzgeld

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 16.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
04.09.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
Geschäfts-Nr.: 74 IN 93/19 GÖ Am 01.09.2019 um 10:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lünemann Stahlhandel
GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB 200076),

vertreten durch:

Wieland Stolle, (Geschäftsführer),

Insolvenzverwalter ist: Steuerberater Peter Knöpfel, c/o Treugarant AG,
Hallerstr. 76, D 20146 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/445635, E-Mail:
goettingen@treugarant.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.10.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Gläubigerversammlungen:

Am Freitag, 22.11.2019, 10:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.10.2019)
und dem Prüfungstermin (22.11.2019) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

74 IN 93/19 GÖ Amtsgericht Göttingen, 01.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 93/19 GOE · Lünemann Stahlhandel GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
Insolvenzgericht
Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 93/19 GOE
Wirksam am
29.05.2019
Registerbezug
Walsrode, HRB 200076
74 IN 93/19 GÖ: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lünemann
Stahlhandel GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Walsrode, HRB
200076), vertr. d.: Wieland Stolle, (Geschäftsführer), ist am 29.05.2019 um
10:00 Uhr folgendes angeordnet worden:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Peter Knöpfel, c/o
Treugarant AG, Hallerstr. 76, D 20146 Hamburg, Tel.: 040/4146380, Fax: 040/
445635, E-Mail: goettingen@treugarant.de bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind.
Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des
vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu
belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der
Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr
verrechnen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für
unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.

Amtsgericht Göttingen, 29.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200076 HRB 200076: Holzportal GmbH, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderun…
HRB 200076: Holzportal GmbH, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Lünemann Stahlhandel GmbH. Geschäftsanschrift: Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts der Lünemann GmbH § Co. KG mit Sitz in Göttingen im Betriebe des Geschäfts des Vorinhabers entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRB 200076 Holzportal GmbH, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Geschäftsanschrift: Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg.
Holzportal GmbH, Nienburg, Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg. Geschäftsanschrift: Mindener Landstraße 48, 31582 Nienburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.