HRA 43609

Lüft GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Budenheim

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Registerdaten

Sitz
Budenheim
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 43609 HRA 43609: Lüft GmbH & Co. KG, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. (Verkehrstechnik, insbesondere die Ausrüstung von Straßen mit Leit- und Sicherungseinrichtungen und Lärmschutzsystemen sowie N…
HRA 43609: Lüft GmbH & Co. KG, Budenheim, In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. (Verkehrstechnik, insbesondere die Ausrüstung von Straßen mit Leit- und Sicherungseinrichtungen und Lärmschutzsystemen sowie Nebenanlagen aller Art, einschließlich der bautechnischen und planerischen Maßnahmen sowie die Lieferung, Erstellung und Wartung aller hierfür erforderlichen Anlagen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In den 14 Morgen 1-5, 55257 Budenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lüft Verwaltungsgesellschaft mbH, Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 44274), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lüft GmbH, Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 593) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.