HRA 6577

Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kassel
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
15.11.2023
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Bettina Schmitt-Pfeiffer

Schwalmstadt

Kommanditist(in)

Diethild Pfeiffer

Kassel

Kommanditist(in)

Ludwig Pfeiffer

Kassel

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Ludwig Pfeiffer GmbH

Kassel

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Matthias Pfeiffer

Frankfurt am Main

Kommanditist(in)

Pfeiffer GmbH

Kassel

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Ludwig Pfeiffer Hoch- u. Tiefbau Kassel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/21 h · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21 h
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kresser, GF Ludwig Pfeiffer GmbH, Bundesratufer 10, 10555 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.12.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/21 · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kresser, GF Ludwig Pfeiffer GmbH, Bundesratufer 10, 10555 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.01.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 07.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 251/21 · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kresser, Geschäftsführer der Ludwig Pfeiffer GmbH, hat der Sachwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 05.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 666 IN 251/21 · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21
Wirksam am
09.08.2023
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kresser, GF Ludwig Pfeiffer GmbH, Bundesratufer 10, 10555 Berlin, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Dienstag, 12.09.2023, 11:00 Uhr, Saal 130, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Kassel, 09.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6577 HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/21 · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21: Über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Kresser, Bundesratufer 10, 10555 Berlin, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Rudolf-Schwander-Straße 5, 34117 Kassel, Tel.: 0561/22074170, Fax: 0561/22074-179, E-Mail: insokassel@whitecase.com, Internet: whitecaseinso.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.03.2022 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 29.04.2022, 10:00 Uhr, Saal D 105/106, Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 251/21 · Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/21
Wirksam am
15.12.2021
Registerbezug
Kassel, HRA 6577
666 IN 251/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Lilienthalstr. 33, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 6577), vertr. d.: 1. Ludwig Pfeiffer GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ludwig Pfeiffer, (Geschäftsführer), 1.2. Margit Seydler, (Gesellschafterin), ist am 15.12.2021 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Rudolf-Schwander-Straße 5, 34117 Kassel, Tel.: 0561/22074170, Fax: 0561/22074-179, E-Mail: insokassel@whitecase.com, Internet: whitecaseinso.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 15.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRA 6577 HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger na…
HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ludwig Pfeiffer Microtunnel GmbH & Co. KG mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRA 16386) verschmolzen.
Veränderungen
HRA 6577 HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Pfeiffer Microtunnel GmbH, Kassel (Amtsgericht Ka…
HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Pfeiffer Microtunnel GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13800).
Veränderungen
HRA 6577 HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Pfeiffer Microtunnel GmbH, Kassel (Amtsgericht Kass…
HRA 6577: Ludwig Pfeiffer Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Kassel, Lilienthalstraße 33, 34123 Kassel. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Pfeiffer Microtunnel GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13800), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Ludwig Pfeiffer GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 2495), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ludwig Pfeiffer Microtunnel GmbH & Co. KG mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 13800) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.