HRB 14033
LU Hoverath GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kevelaer
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Registerdaten
- Sitz
- Kevelaer
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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DK
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 14033 HRB 14033: LU Hoverath GmbH, Kevelaer, Hestert 14, 47626 Kevelaer. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2015.
HRB 14033: LU Hoverath GmbH, Kevelaer, Hestert 14, 47626 Kevelaer. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2015.
HRB 14033 HRB 14033: LU Hoverath GmbH, Kevelaer, Hestert 14, 47626 Kevelaer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hestert 14, 47626 Kevelaer. Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehme…
HRB 14033: LU Hoverath GmbH, Kevelaer, Hestert 14, 47626 Kevelaer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hestert 14, 47626 Kevelaer. Der Betrieb eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hoverath, Rainer, Kevelaer, *XX.XX.XXXX; Hoverath, Franz-Josef, Kevelaer, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der LU Hoverath oHG, Kevelaer (Amtsgericht Kleve, HRA 4409) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.