HRB 207245

LPM GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH Lüneburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
26.06.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 25.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Lüneburg, 26.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
09.01.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau für die durch Beschluss vom 09.10.2025 angeordnete Sonderinsolvenzverwaltung für den Aufgabenbereich "Prüfung der von Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann als Insolvenzverwalter/Sachwalter über das Vermögen der Glander Unternehmensgruppe GmbH, der Glander Farben und Malereibetrieb GmbH und der Glander Farben und Wohnstore e. K., Inhaber Kay-Christian Glander, angemeldeten Forderungen zu den lfd. Nrn. 0/75, 0/76 und 0/78 der Insolvenztabelle" festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung ist aus der Insolvenzmasse zu erstatten.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.11.2025 beantragte der Sonderinsolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Die beantragte Vergütung ist angemessen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 06.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
20.12.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 15.01.2025, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Veräußerung der Beteiligung der Schuldnerin an der Elbtalaue Verwaltungs GmbH

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 19.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
09.10.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:

Prüfung der von Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann als Insolvenzverwalter/Sachwalter über das Vermögen Glander Unternehmensgruppe GmbH, der Glander Farben und Malereibetrieb GmbH und der Glander Farben und Wohnstore e.K, Inhaber Kay-Christian Glander, angemeldeten Forderungen. zu lfd. Nr. 0/75, 0/76 und 0/78 der Tabelle.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: Über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), ist am 01.09.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail: inso@kanzlei-koenemann.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 30.10.2024, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.09.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 33/24 · LPM GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 33/24
Wirksam am
27.06.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207245
56 IN 33/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LPM GmbH, Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 207245), vertr. d.: Kay-Christian Glander, Nordbünte 27, 21385 Oldendorf (Luhe), (Geschäftsführer), ist am 27.06.2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meitner-Str. 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail: inso@kanzlei-koenemann.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
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Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 27.06.2024

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Veränderungen
HRB 207245 HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (F…
HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Gesellschafter, Stammkapital), § 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) und mit diesen die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: LPM GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 3, 21337 Lüneburg. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und die Produktion von Parkett-, Boden- und Wandbelägen jeglicher Art. Kapital geändert, nun: 50.000,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 207245 HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Fox, Holger, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Fox, Holger, Lüneburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207245 HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Diercks, Bernd, Steinkirchen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Fox, Holger, …
HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Diercks, Bernd, Steinkirchen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Fox, Holger, Llüneburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 207245 HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Förster, Steve, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Di…
HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Förster, Steve, Lüneburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Diercks, Bernd, Steinkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 207245 HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2017 mit Änderung vom 10.01.2…
HRB 207245: Lüneboden Lüneburger Bodenleger GmbH, Lüneburg, Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2017 mit Änderung vom 10.01.2018. Geschäftsanschrift: Friedrich-Penseler-Straße 36 C, 21339 Lüneburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und das Verlegen von Fußbodenbelägen jeglicher Art sowie der Handel mit Bautenschutzmaterialien und allen mit dem Holz- und Bautenschutz zusammenhängenden Arbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Förster, Steve, Lüneburg, *XX.XX.XXXX; Glander, Kay-Christian, Oldendorf (Luhe), *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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