HRB 98196
LP Deli GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Darmstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Darmstadt
- Datenstand
- 2024-03-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 93/26 · LP Deli GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 93/26
- Wirksam am
- 26.08.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98196
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katrin Kühne, c/o Hendriock Dr. Georg GmbH, Heidelberger Landstraße 31, 64297 Darmstadt, Tel.: 06151 862402 0, Fax: 06151 862402 50, E-Mail: info@hendriock.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.06.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 42.344,42 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der kurzen Verfahrensdauer wird der von der vorläufigen Verwalterin angegebene Kürzungstatbestand angenommen und von der Vergütung ein Betrag von 795,48 abgezogen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 93/26 · LP Deli GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 93/26
- Wirksam am
- 10.08.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98196
Amtsgericht Darmstadt, 07.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 93/26 · LP Deli GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 93/26
- Wirksam am
- 29.06.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 98196
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 26.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 98196 HRB 98196: LP Deli GmbH, Darmstadt, Marktplatz 5, 64283 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2018. Geschäftsanschrift: Marktplatz 5, 64283 Darmstadt. Gegenstand: d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.