HRB 83978

Loyalty Lab. GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 7/23 · Loyalty Lab. GmbH i. L. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 7/23
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Köln, HRB 83978
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 7/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Loyalty Lab. GmbH i. L., Weinsbergstr. 134, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Thorsten Landré, Weinsbergstr. 134, 50823 Köln

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 22.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 7/23
Amtsgericht Köln, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70f IN 7/23 · Loyalty Lab. GmbH i. L. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 7/23
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Köln, HRB 83978
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 7/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83978 eingetragenen Loyalty Lab. GmbH i. L., Weinsbergstr. 134, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Thorsten Landré, Weinsbergstr. 134, 50823 Köln

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Genehmigung des Verkaufs der im Auftrag der Schuldnerin entwickelten Software zum Betrieb des Portals www.bonusmiles.de zum Kaufpreis von 2.000,00 € an die eHotel AG, Berlin., bestimmt auf

Mittwoch, 22.04.2026, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 7/23
Amtsgericht Köln, 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 7/23 · Loyalty Lab. GmbH i. L. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 7/23
Wirksam am
20.03.2023
Registerbezug
Köln, HRB 83978
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 7/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen Loyalty Lab. GmbH i. L., Weinsbergstr. 134, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Thorsten Landré, Weinsbergstr. 134, 50823 Köln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.03.2023, um 11:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.01.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Martin Dreschers, Nussbaumer Str. 19, 50823 Köln, Telefon: 0221 788 700-0, Fax: 0221 788 700-20.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 14.06.2023.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70f IN 7/23
Amtsgericht Köln, 10.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) Absatz 1 und mit ihr die Er…
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) Absatz 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Löschungsankündigungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die am 05.10.2017 erfolgte Ankündigung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit wird aufgehoben.
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die am 05.10.2017 erfolgte Ankündigung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit wird aufgehoben.
Veränderungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) Absatz 1 und mit ihr die Er…
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstraße 134, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) Absatz 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 Euro auf 37.500,00 Euro beschlossen. Neues Stammkapital: 37.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Weinsbergstraße 134, 50823 Köln.
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Weinsbergstraße 134, 50823 Köln.
Löschungsankündigungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit vo…
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Von einer Vermögenslosigkeit der Gesellschaft wird aus folgenden Gründen ausgegangen:- Die Gesellschaft ist unter der eingetragenen Geschäftsanschrift nicht erreichbar.- Der Geschäftsführer ist unter der hier zuletzt bekannten Anschrift nicht ermittelbar.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Veränderungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapital…
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurden §§ 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht, Mitveräußerungsberechtigung) und § 14 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages geändert. 31.250,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 83978 HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2015. Geschäftsanschrift: Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Gegenst…
HRB 83978: Loyalty Lab. GmbH, Köln, Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2015. Geschäftsanschrift: Weinsbergstrasse 106, 50823 Köln. Gegenstand: ist Unternehmensberatung, Projektentwicklung und -management sowie die Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen, Mehrwertangeboten und Vorteilsprogrammen. Die Gesellschaft wird keine Geschäfte vornehmen, zu deren Durchführung sie einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedarf (z.B. Bau- oder Finanzdienstleistergeschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Landre, Thorsten, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.