HRB 100

LOUVERLUX SKANDIA GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Fallingbostel

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Registerdaten

Sitz
Bad Fallingbostel
Datenstand
2024-11-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-11-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Skandia Plastic Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bad Fallingbostel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 323.123,33 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 269.727,77 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Walsrode, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
10.08.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 08.10.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
09.03.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 26.07.2024 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 391.084,92 EUR ausgegangen.

Im vorliegenden Insolvenzeröffnungsverfahren wurde ein Unternehmen, welches mit Metall- und Kunststoffwerkstoffen arbeitet und für Großkunden Beleuchtungselemente, insbesondere Bürodeckenleuchten herstellt über 9 Wochen und 4 Tage fortgeführt. Hierbei traten erhebliche Schwierigkeiten mit den Arbeitnehmern, der Geschäftsführung und den Auftraggebern/Lieferanten auf, um die Fortführung des Betriebs gewährleisten zu können. Bezüglich der einzelnen Tätigkeiten wird vollumfänglich auf den Vergütungsantrag vom 20.01.2024, sowie ergänzend dazu auf den Bericht vom 18.11.2024 Bezug genommen.
Da die Betriebsfortführung nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters zählt und sich der Verwalter - wie im Vergütungsantrag dargelegt - im erheblichen Umfang mit der Betriebsfortführung befassen musste, ist der beantragte Zuschlag in Höhe von 60% angemessen.
Da die Berechnungsgrundlage für die Vergütung durch die Betriebsfortführung partizipiert hat und gleichzeitig ein Zuschlag gewährt wurde, ist eine Vergleichsberechnung zu erstellen, damit keine Doppelberücksichtigung erfolgt.
Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass ein Zuschlag in Höhe von 23,67% zu gewähren ist.

Ein weiterer Zuschlag wird für die erfolgreiche Übertragung des Unternehmens, welche kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Unterzeichnung eines Übergabevertrages endete, in Höhe von 30% beantragt. Der Vertrag wurde im Insolvenzeröffnungsverfahren vorbereitet und gestaltete sich als schwierig, da außenstehende Investoren nicht interessiert waren. Es wird insoweit vollumfassend auf den Vergütungsantrag vom 20.01.2025 Bezug genommen.
Grundsätzlich gehört die Sanierung nicht zu den Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters. In diesem Falle ist ein Zuschlag zu gewähren, da der vorläufige Insolvenzverwalter explizit durch Beschluss vom 26.07.2024 entsprechend beauftragt wurde.
Auch die Höhe des Zuschlages ist unter Würdigung der Gesamtbetrachtung nicht zu beanstanden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: Über das Vermögen der Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 10.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 47/24 · Louverlux Skandia GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 47/24
Wirksam am
26.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 100
11 IN 47/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Louverlux Skandia GmbH, Becklinger Str. 30, 29683 Bad Fallingbostel (AG Walsrode, HRB 100), vertr. d.: 1. Stephan Blanke, (Geschäftsführer), 2. Markus Röhrs, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2024 um Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 26.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 100 HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Prokura erloschen: Blanke, Stephan, Bomlitz-Benefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Prokura erloschen: Blanke, Stephan, Bomlitz-Benefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 100 HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiedler, Wolfgang, Frankfurt, *XX.XX.XXXX; Harder, Christian, Hattersheim, *XX.X…
HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiedler, Wolfgang, Frankfurt, *XX.XX.XXXX; Harder, Christian, Hattersheim, *XX.XX.XXXX; Rose, Burkhard, Bad Fallingbostel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Blanke, Stephan, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Röhrs, Markus, Walsrode, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 100 HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2019 …
HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2019 mit der Alkucell-Deckenelemente Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Fallingbostel (Amtsgericht Walsrode, HRB 188) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 100 HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaschner, Dieter, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Blanke, Stephan, Bomlitz…
HRB 100: LOUVERLUX SKANDIA GmbH, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaschner, Dieter, Walsrode, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Blanke, Stephan, Bomlitz-Benefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 100 Skandia Plastic Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertra…
Skandia Plastic Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Fallingbostel, Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: LOUVERLUX SKANDIA GmbH. Geschäftsanschrift: Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel. Geschäftsführer: Fiedler, Wolfgang, Frankfurt, *XX.XX.XXXX; Harder, Christian, Hattersheim, *XX.XX.XXXX; Kaschner, Dieter, Walsrode, *XX.XX.XXXX; Rose, Burkhard, Bad Fallingbostel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 100 Skandia Plastic Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Fallingbostel (Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel). Die Gesellschafterversammlung hat am 02.03.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 25…
Skandia Plastic Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Fallingbostel (Becklinger Straße 30, 29683 Bad Fallingbostel). Die Gesellschafterversammlung hat am 02.03.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,96 um EUR 177,04 auf EUR 128.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Desweiteren wurde § 6 (Geschäftsführung) und § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) ergänzt, § 8 (Gesellschafterversammlung), § 18 (Bekanntmachungen) und § 9 (Jahresabschluss) wurde geändert, § 17 (Wettbewerbsverbot) wurde gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff- und Metallprodukten aller Art, sowie der Import und Export dieser Waren. Stammkapital: 128.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.