HRB 715055
Lothar Kenk Malerbetrieb GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bötzingen
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Registerdaten
- Sitz
- Bötzingen
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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VÖ
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 715055 HRB 715055: Lothar Kenk Malerbetrieb GmbH, Bötzingen, Schlossmattenstraße 9 A, 79268 Bötzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2016. Geschäftsanschrift: Schlossmattenst…
HRB 715055: Lothar Kenk Malerbetrieb GmbH, Bötzingen, Schlossmattenstraße 9 A, 79268 Bötzingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2016. Geschäftsanschrift: Schlossmattenstraße 9 A, 79268 Bötzingen. Gegenstand: Die Durchführung von Malerarbeiten, Gerüstarbeiten, Bodenbeschichtungen, Bodenbelagsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Baudienstleistungen jeglicher Art, Gebäudereinigungsarbeiten, Maschinen- und Geräteverleih, sowie alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kenk, Lothar, Ihringen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kenk, Lothar, Ihringen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Lothar Kenk Malerbetrieb e. K.", Bötzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704721), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.