HRB 20216

Lotex GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industreistraße 7, 49577 Ankum

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ankum
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.05.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Peter Löwen

Bramsche

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Stefan Günther

Syke

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Die Be- und Verarbeitung, die Lagerhaltung sowie An- und Verkauf von Textilien sowie die Vermietung von Räumlichkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
08.04.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Stephan Michels festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 15 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 07.10.2024 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß §§ 2, 12 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Für die Betriebsfortführung wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % angesetzt. Für die Sanierungsbemühungen ein Zuschlag in Höhe von 10 %.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 92.876,07 EUR. Der angemessene Zuschlag für die beträgt %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR, davon 60 % für den Sachwalter gemäß § 12 Abs. 1 InsVV, mithin EUR.

a) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR, davon 60 % für den Sachwalter gemäß § 12 Abs. 1 InsVV, mithin EUR.

b) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

c) Der beantragte Zuschlag von 15 % aus EUR würde EUR betragen.

d) Da der Sachwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von % ergibt.

Dieser Zuschlag ist antragsgemäß auf 5 % abzurunden. Somit ergibt sich für die Betriebsfortführung ein Zuschlag in Höhe von 5 % und für die Sanierungsgemühungen ein Zuschlag in Höhe von 10 %.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 07.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters entspricht, wird auf den 24.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bersenbrück, 07.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
28.10.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 28.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
04.10.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
Amtsgericht
Bersenbrück
Beschluss

9 IN 9/24
02.10.2024

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216),
vertreten durch:
1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Tjark Symalla, Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück,

wird Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 09.09.2024, in der aktuellen Fassung vom 30.09.2024,
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Montag, 4.11.2024, 10 Uhr, Saal E2

Es wird darauf hingewiesen, dass das Insolvenzgericht gemäß den Vorschriften über die Planprüfung nach § 231 ff. InsO den Insolvenzplan im Hinblick auf die tatsächlichen Grundlagen lediglich formal geprüft hat. Insbesondere werden rechnerische und wirtschaftliche Richtigkeit der Planungsgrundlagen sowie steuerliche Fragen nicht geprüft. Diese Prüfung obliegt den Planbeteiligten, insbesondere den Insolvenzgläubigern.

Der Insolvenzplan mit Anlagen sowie die ggf. eingegangenen Stellungnahmen nach § 232 InsO sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Der Sachwalter, die Schuldnerin, die Verfahresnbevollmächtigten der Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger werden hiermit zu dem Termin geladen.

Dem Sachwalter wird die Zustellung der Terminladungen an die Insolvenzgläubiger jeweils mit dem Insolvenzplan in der aktuellen Fassung vom 30.09.2024, des Hinweises des Gerichts vom 19.09.2024 sowie den Stellungnahmen des Sachwalters vom 25.09.204 und nach § 8 Abs. 3 InsO übertragen.

Ratermann
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
23.09.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.10.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 20.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 9/24 · Lotex GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 9/24
Wirksam am
06.05.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 20216
9 IN 9/24: Über das Vermögen der Lotex GmbH, Industriestr. 7, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20216), vertr. d.: 1. Stefan Günther, Industriestr. 7, 49577 Ankum, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Peter Löwen, Im Blauen Esch 20, 49565 Bramsche, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Gesmolder Str. 55, 49084 Osnabrück, Tel.: 0541-50798235, Fax: 0541-50798522, E-Mail: info@michels-inso.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.05.2024 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.07.2024, 10:00 Uhr, Raum E 11, Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Genehmigung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch die Schuldnerin sowie parallel zur Ausarbeitung des Insolvenzplans zur Genehmigung der Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens in Teilen oder als Ganzes, im Hinblick auf § 162 InsO auch an einen besonders Interessierten,
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 02.05.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20216 HRB 20216: Lotex GmbH, Ankum, Industreistraße 7, 49577 Ankum. Nicht mehr Geschäftsführer: Klare, Reinhold, Ankum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Günther, Stefan, Syke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 20216: Lotex GmbH, Ankum, Industreistraße 7, 49577 Ankum. Nicht mehr Geschäftsführer: Klare, Reinhold, Ankum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Günther, Stefan, Syke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.