HRB 13652

LOTEC GmbH

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Arnsberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
20.11.2024
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christoph Kleine

Olsberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Timm Hartwich

Offenbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Frank Schüttelhöfer

Arnsberg

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-03 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kleine Produktion GmbH Olsberg

Gegenstand des Unternehmens

Industrielle Herstellung und Vertrieb von Präzisionswerkzeugen und Vorrichtungen aller Art, Metall- und Kunststoffwaren aller Art sowie Handel mit diesen Gegenständen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Kleine, Raiffeisenstr. 15, 79426 Buggingen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Timm Hartwich, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Gläubigerversammlung vom 03.02.2026 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 4 InsO.

Die Schuldnerin hat gezeigt, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Geschäftsführung am Interesse der Gläubiger auszurichten, insbesondere da es sich erwiesen hat, dass die erforderliche Rechnungslegung und Buchführung nicht vorliegend ist, sodass sie keine Beurteilung der Eigenverwaltungsplanung ermöglichen.
Mit Beschluss vom 17.07.2025 ordnete das Gericht eine Urkundenvorlegen an, damit Die Finanzbuchhaltung ist für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor Insolvenzantrag und für das laufende (vorläufige) Verfahren durch die Schuldnerin selbst zu erstellen und zu Händen des Insolvenzverwalters vorzulegen sei. Dieser Anordnung kamen weder der organschaftliche Vertreter der Schuldnerin, noch der Verfahrensbevollmächtigte nach.
Erbetene Stellungnahmen des Verfahrensbevollmächtigten blieben aus. Seitens des organschaftlichen Vertreters erfolgten Stellungnahmen mit der Bitte um Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung. Allerdings räumte der Geschäftsführer ein, dass er bezüglich der Finanzbuchhaltung die fachliche Tiefe und die Kapazität alleine nicht aufbringen kann, vgl. Schreiben vom 11.11.2025, Bl. 780 d. A..
Eine Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung würde zu Nachteilen für die Gläubiger führen, § 272 Abs. 1 Nr. 4 InsO.
Zudem ist die Erreichung des Eigenverwaltungsziels, insbesondere eine angestrebte Sanierung aussichtlos, da nach dem Wegfall eines größeren Auftrages der Betrieb vollständig und endgültig eingestellt wurde.
Zum Insolvenzverwalter wird der vormalige Sachwalter Herr Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassen, ernannt..
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; hierfür gilt eine Frist binnen sechs Wochen.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Deutsche Bank AG, IBAN: DE78 4667 0024 0511 6165 16

Es erfolgt die Anordnung an den organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin die Finanzbuchhaltung für den Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor Insolvenzantrag und für das laufende (vorläufige) Verfahren zu erstellen nebst der Aufstellung und Vorlage der Belege über die bisherige Tätigkeit Rechnung zu legen (§ 66 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 91/24
Amtsgericht Arnsberg, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
29.12.2025
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Kleine, Raiffeisenstr. 15, 79426 Buggingen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Timm Hartwich, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Entscheidung darüber, in welcher Verfahrensart das Verfahren fortzusetzen ist (Fortbestand der Eigenverwaltung / Aufhebung Eigenverwaltung),
bestimmt auf

Dienstag, 03.02.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 91/24
Amtsgericht Arnsberg, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jenny Weber, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg und Herrn Christoph Kleine, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg

Herr Rechtsanwalt Timm Hartwich, August-Schanz-Straße 46, 60433 Frankfurt,
Verfahrensbevollmächtigter

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 91/24
Amtsgericht Arnsberg, 17.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
30.01.2025
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jenny Weber, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg und Herrn Christoph Kleine, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg

ist am 23.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

52 IN 91/24
Amtsgericht Arnsberg, 28.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Jenny Weber, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg und Herrn Christoph Kleine, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2024, um 07:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 10.12.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
52 IN 91/24
Arnsberg, 30.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 52 IN 91/24 · LOTEC GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 91/24
Wirksam am
23.08.2024
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13652
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 91/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13652 eingetragenen LOTEC GmbH, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Jenny Weber, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg und Herrn Christoph Kleine, Brunskappeler Straße 20 , 59939 Olsberg

wird angeordnet (§ 270 a InsO):

Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte oder die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 erfasst würden - d. h. bewegliche Sachen im Besitz die Schuldnerin, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen mit Ausnahme der in § 166 Abs. 3 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat-, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Diese Gegenstände dürfen von der Schuldnerin nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, da sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind.
Zahlungen auf Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis, insbesondere auf Lohnsteuer und Umsatzsteuer, sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen während des Antragsverfahrens dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters vorgenommen werden.

52 IN 91/24
Amtsgericht Arnsberg, 21.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13652 HRB 13652: LOTEC GmbH, Arnsberg, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Angenendt, Hubert, Arnsberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schüttelhofer, Frank, Arnsberg, *XX.XX.XXXX; Weber,…
HRB 13652: LOTEC GmbH, Arnsberg, Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Angenendt, Hubert, Arnsberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schüttelhofer, Frank, Arnsberg, *XX.XX.XXXX; Weber, Jenny, Olsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13652 HRB 13652: Kleine Produktion GmbH, Olsberg, Brunskappeler Straße 20, 59939 Olsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr …
HRB 13652: Kleine Produktion GmbH, Olsberg, Brunskappeler Straße 20, 59939 Olsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Arnsberg sowie die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: LOTEC GmbH. Arnsberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Arnsberger Straße 93, 59759 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Angenendt, Hubert, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 13652 HRB 13652: Kleine Produktion GmbH, Olsberg, Brunskappeler Straße 20, 59939 Olsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2021. Geschäftsanschrift: Brunskappeler Straße 20, 59…
HRB 13652: Kleine Produktion GmbH, Olsberg, Brunskappeler Straße 20, 59939 Olsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2021. Geschäftsanschrift: Brunskappeler Straße 20, 59939 Olsberg. Gegenstand: Industrielle Herstellung und Vertrieb von Präzisionswerkzeugen und Vorrichtungen aller Art, Metall- und Kunststoffwaren aller Art sowie Handel mit diesen Gegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kleine, Christoph, Olsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.