HRB 7580
Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Lorenz & Hofmann Elektro GmbH Leipzig
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1009/21 · Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1009/21
- Wirksam am
- 19.06.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 7580
Aktenzeichen: 403 IN 1009/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 7580
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Heimann
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
" Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des Vergleichs des Insolvenzverwalters mit Herrn Mario Wallner vom 12./15.06.2026 (Vergleich liegt vor) mit dem Inhalt zu, dass gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 105.000,00 € auf alle Ansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen Herrn Mario Wallner verzichtet wird."
sind schriftlich bis zum 06.07.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 403 IN 1009/21 · Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1009/21
- Wirksam am
- 17.11.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 7580
Aktenzeichen: 403 IN 1009/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 7580
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Heimann
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 05.01.2023 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 1009/21 · Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1009/21
- Wirksam am
- 11.04.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 7580
Aktenzeichen: 403 IN 1009/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 7580
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Heimann
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 11.04.2022 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 403 IN 1009/21 · Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1009/21
- Wirksam am
- 02.08.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 7580
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Heimann
- wurde am 02.08.2021 um 06:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Axel Roth, Thomasgasse 2, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Axel.roth@de.andersen.com Telefax: 0341 1493111 Telefon geschäftlich: 0341 1493155
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.09.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens (§157 Satz 1 InsO)
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO
|Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO)
|Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 07.10.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 07.10.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elek tronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1009/21 · Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1009/21
- Wirksam am
- 27.05.2021
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 7580
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lorenz & Hofmann
Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
7580
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Heimann
wurde heute, am 27.05.2021 um 14.50 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Roth, Thomasgasse
2, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in
Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben,
einzuziehen.
Er wird ermächtigt, für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen, hierüber
zu verfügen und in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten sowie in Bezug auf
gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von
Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der
Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner
Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insol-venzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die
Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung
drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post
kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung
öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der
verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-eu-ropa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
403 IN 1009/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 27.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wallner, Mario, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Einzelprokura: Eichelmann, Frank, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Heimann, Christian, Groitzsch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, i…
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thalmann, Holger, Machern, *XX.XX.XXXX.
HRB 7580 HRB 7580: Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Wallner, Mario, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 7580 Lorenz & Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Leipzig, Jordanstraße 1, 04177 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eichelmann, Frank, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.