HRB 8541

Lophius Biosciences GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 38 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am BioPark 13, 93053 Regensburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Regensburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
16.08.2021
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bernd Merkl

Alteglofsheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-02 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

32 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-03 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von Diagnose- und Therapieverfahren im medizinischen Bereich sowie alle hiermit verbundenen Dienstleistungen, soweit sie nicht den Ärzten vorbehalten sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 38
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
13.07.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Beschluss:

1. Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 12.06.2026 gegen den Beschluss vom 01.06.2026 wird abgeholfen und der Beschluss vom 01.06.2026 wie folgt abgeändert:
2. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
3. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag in Höhe von BETRAG der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 12.06.2026 form- und fristgerecht sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 01.06.2026 eingelegt. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass die sofortige Beschwerde ausschließlich der formalen Korrektur der Darstellung der festgesetzten Vergütung und Auslagen diene. Im Beschluss vom 01.06.2026 würden die auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters entfallende Versicherungssteuer sowie die auf die Vergütung und die übrigen Auslagen entfallende Umsatzsteuer gemeinsam ausgewiesen. Dadurch würden zwei steuerrechtlich unterschiedliche Positionen miteinander vermischt werden, obwohl es sich um zwei verschiedene Steuerarten handle. Diese sollten aber gesondert ausgewiesen werden. Eine Änderung am festgesetzten Zahlenwerk sei damit nicht verbunden.
Der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters war aus formalen Gründen abzuhelfen, damit die Versicherungssteuer auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters gesondert als besondere Auslage ausgewiesen wird, während die Umsatzsteuer ausschließlich auf die vergütungspflichtigen Positionen entfällt.
Von einer Anhörung des Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin und der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurde abgesehen, weil damit keine Änderung am festgesetzten Zahlenwerk verbunden ist.
Im Übrigen wird, um überflüssige Wiederholungen zu vermeiden, auf die ausführliche Begründung des Beschlusses vom 01.06.2026 Bezug genommen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 582.534,42 EUR steht ein Betrag von 239.445,19 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Die Vergütung des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses, die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Regensburg für die Tätigkeit in dem Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 13.01.2026 wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses vom 13.01.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 5 Stunden war gemäß § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 582.534,42 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 239.445,19 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses, Herr Dr. Ludwig Deml, Schneitweger Straße 30, 93128 Regenstauf, für seine Tätigkeit in dem Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 13.11.2025 wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses vom 13.11.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 15,55 Stunden war gemäß § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Interims-Gläubigerausschusses und des endgültigen Gläubigerausschusses entstandenen Porto- und Versandkosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß dem geänderten Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 425.907,21 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem ursprünglichen Antrag vom 12.11.2025 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Übertragende Sanierung- Spezialrechtliche Fragestellungen/Abwicklung von Förderprojekten- Nachgelagerte Tätigkeiten zu Insolvenzgeldvorfinanzierung und -abwicklung
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 80 % gerechtfertigt.
Der Insolvenzverwalter hat die Verkaufsverhandlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt und intensiviert. Er hat am 01.03.2021 einen Unternehmenskaufvertrag mit der Firma MIKROGEN GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 220.000,- € abgeschlossen. Damit konnte der Betrieb erfolgreich als Ganzes übertragen werden. Durch die Übertragung der Arbeitsverhältnisse sind Lohnverbindlichkeiten entfallen, welche zu Lasten der Insolvenzmasse angefallen wären, wenn die Arbeitnehmer wegen der Schließung des Unternehmens gekündigt werden hätten müssen. Dafür erscheint ein Zuschlag in Höhe von 45 % angemessen, aber auch ausreichend.
Die Schuldnerin hat mehrere staatlich geförderte Forschungsprojekte zur Krankheitsdiagnose durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren bei den Projekten "Aspergillus" und "Klinische Evidenz" alle wesentlichen Arbeiten außer den Schlussberichten und nachgelagerten Verwendungs- und Verwertungsnachweisen abgeschlossen. Beim Projekt "Deep CMV" fehlten nur die Verwertungsnachweise. Diese Unterlagen musste nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fertiggestellt werden, um noch ausstehende Fördermittel zu erhalten und einen möglichen Widerruf bereits ausgezahlter Mittel zu vermeiden, der zu zusätzlichen Insolvenzforderungen im hohen sechsstelligen Bereich geführt hätte. Durch die übertragende Sanierung hat die Schuldnerin die für die Fertigstellung der Unterlagen erforderliche Expertise verloren, da das Know-how mit der Belegschaft auf die Erwerberin übergegangen ist. Daher hat der Insolvenzverwalter vereinbart, dass die Erwerberin sämtliche ausstehenden Arbeiten übernimmt. Dazu musste sich der Insolvenzverwalter fortlaufend mit der Erwerberin und mit dem von ihr beauftragten Rechtsanwalt abstimmen. Der Insolvenzverwalter musste in diesem Zusammenhang auch eine Vereinbarung verhandeln, erstellen und umzusetzen. Gleichzeitig musste der Insolvenzverwalter das weitere Vorgehen in mehreren persönlichen Gesprächen und Verhandlungsrunden mit den fördernden öffentlichen Stellen abstimmen. Insbesondere musste er in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass mit dem Abruf der jeweiligen Fördermittel durch eine insolvente Gesellschaft nicht gegen subventionsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Die Erwerberin hat als Ausgleich für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen pauschal die Hälfte der Schlusszahlung aus dem Projekt "Aspergillus" erhalten. Ende 2021 ist sowohl die Schlusszahlung durch den Projektträger Jülich als auch die Abrechnung mit der MIKROGEN GmbH erfolgt. Die Unterlagen für das Projekt "Klinische Evidenz" wurden fertiggestellt und beim zuständigen Projektträger eingereicht, sodass Mitte 2022 die übrigen Fördermittel ausgezahlt werden konnten. Dafür erscheint ein Zuschlag in Höhe von 25 % angemessen, aber auch ausreichend.
Der Insolvenzverwalter musste nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch diverse nachgelagerte Tätigkeiten zur Insolvenzgeldvorfinanzierung erbringen. Dazu gehörten insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
- Nachkontrolle bzgl. der Auszahlung der Gelder
- Abgleich und Prüfung der entsprechenden Lohnansprüche
- Aufnahme und Aufbereitung von Daten
- Erstellung und Übermittlung der Insolvenzgeldbescheinigungen
- Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und
- Abrechnung mit dem vorfinanzierenden Kreditinstitut
Im Rahmen dieser Tätigkeiten hat ihn ein externer Mitarbeiter, Herr Maurice Dörrenbächer, unterstützt. Dafür erscheint ein Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen, aber auch ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für die ihm gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO übertragenen Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubiger zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 3 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 17.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
16.01.2023
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Merkl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
14.09.2022
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.10.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Dr. Deml, Ludwig, Regenstauf, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft i…
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Dr. Deml, Ludwig, Regenstauf, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.03.2021 (Az. 2 IN 333/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
2 IN 333/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Merkl Bernd, geboren am XX.XX.XXXX,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB,
Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von
Diagnose- und Therapieverfahren im medizinischen Bereich
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 22.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E04, EG, Augustenstr. 5, Amtsgericht Regensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Dr. Ludwig Deml
Schneitwegerstraße 30, 93128 Regenstauf

|Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Regensburg,
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg; Ansprechpartner: Frau Cornelia Buckel

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.12.2020 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.03.2021

Hinsichtlich der derzeit geltenden Regeln und Einschränkungen betreffend die
Corona Pandemie wird darum gebeten sich rechtzeitig vor dem Termin
selbstständig unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/
amtsgerichte/regensburg/ zu informieren.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 08.12.2020 (Az. 2 IN 333/20) die vorläu…
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 08.12.2020 (Az. 2 IN 333/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 333/20 · Lophius Biosciences GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 333/20
Wirksam am
08.12.2020
Registerbezug
Regensburg, HRB 8541
Az.: 2 IN 333/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Lophius Biosciences GmbH, Am BioPark 13, 93053 Regensburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Merkl Bernd
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 8541
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEOPARK Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB,
Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 08.12.2020 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, Telefon: +49(941)2807370,
Telefax: +49(941)2807379.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 130.210,00 EUR und die Änderung der Ziffer …
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 130.210,00 EUR und die Änderung der Ziffer 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 840.117,00 EUR. Prokura erloschen: Schmidmeier, Melanie, Zeitlarn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 164.540,00 EUR und die Neufassung der Satzu…
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 164.540,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 709.907,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Phelps, Robert, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Phelps, Robert, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung der Ziffer 10 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung der Ziffer 10 (Beirat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 142.197,00 EUR und die Neufassung der Satzu…
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Am BioPark 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 142.197,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 545.367,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am BioPark 13, 93053 Regensburg.
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am BioPark 13, 93053 Regensburg.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Merkl, Bernd, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 8541: Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Merkl, Bernd, Alteglofsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 66.916,00 EUR und die Änderung des …
HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 66.916,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 403.170,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 66.917,00 EUR und die Änderung des …
HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 66.917,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 336.254,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Wagner, Ralf, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prof. Dr. Wagner, Ralf, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Phelps, Robert, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer…
HRB 8541:Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Phelps, Robert, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Deml, Ludwig, Regenstauf, *XX.XX.XXXX; Schmidmeier, Melanie, Zeitlarn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 107.623,00 EUR und die Änderung des § 4 (St…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 107.623,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 269.337,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lutz, Michael, Buggingen, *XX.XX.XXXX.
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lutz, Michael, Buggingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Dr. Wagner, Ralf, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Dr. Wagner, Ralf, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 34.222,00 EUR und die Neufassung der Satzun…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 34.222,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 161.714,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 27.958,00 EUR und die Neufassung der Satzun…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 27.958,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 127.492,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung 12.07.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2011/I - is…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung 12.07.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2011/I - ist die Erhöhung des Stammkapitals um 8.792,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 ist § 4 (Stammkapital) der Satzung geändert. Neues Stammkapital: 99.534,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 12.07.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist damit ausgeschöpft.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2011/I -…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Joseph-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2011/I - ist die Erhöhung des Stammkapitals um 13.218,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2011 ist § 4 (Stammkapital) der Satzung geändert. Geschäftsanschrift: Joseph-Engert-Straße 13, 93053 Regensburg. Neues Stammkapital: 90.742,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 12.07.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.792,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.464,00 EUR und die Neufassung der Satzung …
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.464,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde § 4 (Stammkapital) geändert und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) eingefügt. Geschäftsanschrift: Joseph-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Neues Stammkapital: 77.524,00 EUR. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2012 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 22.010,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011/I).
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.166,00 EUR und die Neufassung der Satzung b…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.166,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch geändert Ziffer 4 (Stammkapital). . Neues Stammkapital: 65.060,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Akteries, Marc, Regensburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Deml, Ludwig, Regenstauf, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lutz, Michael, Buggingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.744,00 EUR und die Neufassung der Satzung be…
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.744,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde auch geändert Ziffer 4 (Stammkapital). Neues Stammkapital: 38.894,00 EUR.
Veränderungen
HRB 8541 Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Geschäftsanschrift: Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schwarzmann, Fritz, Regensburg, …
Lophius Biosciences GmbH, Regensburg, Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg.Geschäftsanschrift: Josef-Engert-Straße 9, 93053 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schwarzmann, Fritz, Regensburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Akteries, Marc, Regensburg, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.