HRB 33468
Lomma Sachsen GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lommatzsch
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lommatzsch
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-24 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1777/23 · Lomma Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 1777/23
- Wirksam am
- 05.03.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33468
Aktenzeichen: 544 IN 1777/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lomma Sachsen GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 33468
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Lindenau
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.03.2024 die drohende
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 544 IN 1777/23 · Lomma Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 1777/23
- Wirksam am
- 04.03.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33468
Aktenzeichen: 532/544 IN 1777/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lomma Sachsen GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 33468
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Lindenau
- wurde am 01.03.2024 um 11:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefon geschäftlich: 0351 810827 0 Telefax: 0351 810827 111
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 22.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 22.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 132, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1777/23 · Lomma Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 1777/23
- Wirksam am
- 28.02.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33468
Aktenzeichen: 532 IN 1777/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lomma Sachsen GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 33468
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Lindenau
ergeht am 27.02.2024 nachfolgende Entscheidung
1.Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, wird ermächtigt, mit dem nachfolgend genannten Vertragspartner zum Zweck der Aufrechterhaltung der Stromversorgung
bis zu einem Betrag von insgesamt 40 000, 00 Euro
Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen:
Vattenfall Europe Sales GmbH für Lieferung von Strom und elektrischer Energie
Insoweit wird die Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übertragen und der Schuldnerin entzogen.
2.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach Ziffer 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1777/23 · Lomma Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 1777/23
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33468
Aktenzeichen: 532 IN 1777/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lomma Sachsen GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 33468
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Lindenau
ist die vorläufige Insolvenzverwalterin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0, Website www.bblaw.legal ermächtigt,
1. im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin und der Insolvenzgeldvorfinanzierung Verbindlichkeiten mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO bezüglich der bei der Vorfinanzierung entstehenden Kosten,Zinsen und Gebühren gegenüber der UniCredit Bank AG , Bahnhofstraße 4, Bayreuth zu begründen. Diese Ermächtigung ist begrenzt auf einen Gesamtbetrag von 3538,00 € ( in Worten dreitausendfünfhundertachtundreißig )
2. im Rahmen der Fortführung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin im Zusammenhang mit laufenden Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs des Schuldners erforderlich sind , mit den im folgenden aufgeführten Unternehmen ab dem 08.12.2023 entstehende Verbindlichkeiten Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO bis maximal insgesamt 18.850,00 brutto (in Worten achtzehntausendachthundertfünfzig) wie folgt zu begründen:
a) elko AG, Konsul-Smidt Straße 50-52, 28217 Bremen für Wachschutz/Alarmschaltung maximal 350,00€
b) Deutsche Telekom, Brandenburger Str. 11, 04103 Leipzig für Telekommunikationsdienstleistung maximal 500,00 €
c) Vattenfall Europe Sales GmbH, Überseering 123 22297 Hamburg für Stromversorgung maximal 18.000,00
3. Der Schuldnerin wird die Verfügungsbefugnis über die sich aus Ziffern 1 und 2 ergebenden Gegenleistungsansprüche entzogen und auf der vorläufigen Insolvenzverwalterin übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 1777/23 · Lomma Sachsen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 1777/23
- Wirksam am
- 21.11.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33468
Aktenzeichen: 532 IN 1777/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lomma Sachsen GmbH, Mertitzer Straße 6, 01623 Lommatzsch, Amtsgericht Dresden , HRB 33468
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Lindenau
- wurde am 21.11.2023 um 13.55 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Website www.bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33468 HRB 33468: Lomma Sachsen GmbH, Lommatzsch, Mertitzer Str. 6, 01623 Lommatzsch. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Goey, Marc, Stabroek / Belgien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lindenau, Jan, Dresd…
HRB 33468 HRB 33468:Lomma Sachsen GmbH, Lommatzsch, Mertitzer Str. 6, 01623 Lommatzsch.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2014 hat die N…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.