HRA 120525

LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Falkenried 4, 20251 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
29.06.2021
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Armin Griese

Hamburg

Kommanditist(in)

Cemal Kaynar

Hamburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Verwaltung LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH

Hamburg

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "Ad acta" 171. Vermögensverwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG Hamburg
  2. M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 212/26 · LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 212/26
Wirksam am
04.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 120525
67c IN 212/26 :

Über das Vermögen der LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Falkenried 4, 20251 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120525), vertr. d.: 1. Verwaltung LOM Gastronommiegesellschaft mbH, Falkenried 4, 20251 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Cemal Kaynar (Geschäftsführer),

ist am 01.08.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 43 20 80 0.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.09.2026 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 08.10.2026, 10:30 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 212/26 · LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 212/26
Wirksam am
21.05.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 120525
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/26

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Falkenried 4, 20251 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120525), vertr. d.: 1. Verwaltung LOM Gastronommiegesellschaft mbH, Falkenried 4, 20251 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Cemal Kaynar,, (Geschäftsführer),

ist am 21.05.2026 um 12:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 43 20 80 0 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

67c IN 212/26
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 120525 HRA 120525: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Falkenried 18, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 4, 20251 Hamburg.
HRA 120525: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Falkenried 18, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 4, 20251 Hamburg.
Veränderungen
HRA 120525 HRA 120525: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Falkenried 18 E, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 18, 20251 Hamburg.
HRA 120525: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Falkenried 18 E, 20251 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 18, 20251 Hamburg.
Veränderungen
HRA 120525 HRA 120525: M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Lehmweg 17, 20251 Hamburg. Neue Firma: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 18 …
HRA 120525: M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Lehmweg 17, 20251 Hamburg. Neue Firma: LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Falkenried 18 E, 20251 Hamburg. Nach Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 141876), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 120525 HRA 120525: M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Mittelweg 162, 20148 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lehmweg 17, 20251 Hamburg.
HRA 120525: M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Mittelweg 162, 20148 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lehmweg 17, 20251 Hamburg.
Veränderungen
HRA 120525 HRA 120525: "Ad acta" 171. Vermögensverwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. (Gegenstand geändert nun: Der Betrieb sowie das Halten und Verwalten eines Gastronomieb…
HRA 120525: "Ad acta" 171. Vermögensverwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. (Gegenstand geändert nun: Der Betrieb sowie das Halten und Verwalten eines Gastronomiebetriebes nebst Catering sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Neue Firma: M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mittelweg 162, 20148 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung M+C Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 141876), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: AD ACTA Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 54888).
Neueintragungen
HRA 120525 HRA 120525: "Ad acta" 171. Vermögensverwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. (Die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burchar…
HRA 120525: "Ad acta" 171. Vermögensverwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. (Die Verwaltung eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 24, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: AD ACTA Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 54888).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.