HRB 201551

LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bückeburg

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Registerdaten

Sitz
Bückeburg
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 23.09.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 23.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
28.02.2024
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 41.054,65 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 27.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 21.02.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen.
Er macht die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV a.F. auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 41.054,65 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer geltend.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 29.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
05.12.2023
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
Geschäfts-Nr. 73 IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist zur Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ein besonderer Prüfungstermin anberaumt auf den 10.01.2024. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Widersprüche sind schriftlich bis zum 09.01.2024 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Prüfungstermin zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 116, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, aus.
Amtsgericht Stade, 30.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
25.07.2022
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.06.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 35.472,27 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 21.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
29.06.2022
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.07.2022 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, seine Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in dem Zeitraum vom 13.03.2019 bis 03.06.2019 festzusetzen. Er macht 25 % des Regelsatzes gemäß § 2 Abs. 1 InsVV auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 35.472,27 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer geltend.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 22.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
28.07.2020
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOKAR
Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG
Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.: Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442
Gnarrenburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stade, 27.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201551 HRB 201551: LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Bückeburg, Meinser Straße 36, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 201551: LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Bückeburg, Meinser Straße 36, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: Über das Vermögen der LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH,
Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen (AG Stadthagen, HRB 201551), vertr. d.:
Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer), ist am
03.06.2019 um 18:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301
Hamburg, Tel.: 040-650 52 59-0, Fax: 040-650 52 59-59, E-Mail:
mail2@muenzel-boehm.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.08.2019, 10:00 Uhr, JV 2,
Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stade, 04.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 23/19 · LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 23/19
Wirksam am
14.03.2019
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201551
73 IN 23/19: In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Meinserstr. 36, 31675 Bückeburg-Meinsen
(AG Stadthagen, HRB 201551),

vertreten durch:

Philipp Logemann, Lerchenweg 1, 27442 Gnarrenburg, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin -

erklärt sich das Amtsgericht Stade für Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe Logemann
Unternehmensgruppe LOKAR-Gruppe angehören, bestehend aus den Unternehmen

LOKAR Beteiligungs GmbH

LOKAR Gewerbeimmobilien GmbH

LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH

LOKAR Fassadengerüstbau Stade GmbH

LOKAR Fassadengerüstbau Bremen GmbH

LOKAR Logistik GmbH.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.02.2019 hat die Antragstellerin beantragt, für die
Verfahren der Unternehmensgruppe Logemann Unternehmensgruppe LOKAR-Gruppe einen
Gruppengerichtsstand zu begründen.

Der Antrag ist zulässig.

Die Antragstellerin gehört zu der Unternehmensgruppe Logemann
Unternehmensgruppe LOKAR-Gruppe.

Es wurde ein zulässiger Eröffnungsantrag gestellt.

Amtsgericht Stade, 13.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 201551 HRB 201551: LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Bückeburg, Meinser Straße 36, 31675 Bückeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2013, mehrfach geändert. Die Gesellsch…
HRB 201551: LOKAR Fassadengerüstbau Bückeburg GmbH, Bückeburg, Meinser Straße 36, 31675 Bückeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Gnarrenburg (bisher Amtsgericht Tostedt HRB 203837) nach Bückeburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Meinser Straße 36, 31675 Bückeburg. Gegenstand: Gerüstbau. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und dem Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Logemann, Philipp, Gnarrenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.