HRB 11364

Lohenner GmbH

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kreuztal

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Registerdaten

Sitz
Kreuztal
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRB 11364 HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 57/21) vom 01. Juli 2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 57/21) vom 01. Juli 2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 57/21 · Lohenner GmbH · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 57/21
Wirksam am
06.07.2021
Registerbezug
Siegen, HRB 11364
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 57/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11364 eingetragenen Lohenner GmbH, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burkhard Prochaska,

Geschäftszweig: Behälter- und Apparatebau und alle verwandten Geschäftszwecke

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2021, um 07:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.04.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peer Jung, Domstraße 37, 50668 Köln, Telefon: 0221-78 944 310, Fax: 0221-78 944 3120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Montag, 27.09.2021, 13:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

-
die Person des Insolvenzverwalters,
-
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
-
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
-
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
-
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
-
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
-
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
-
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
-
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
-
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
-
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
-
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
-
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
-
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 57/21
Siegen, 01.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11364 HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Prokura erloschen: Grüttner, Olaf, Kreuztal, *XX.XX.XXXX.
HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Prokura erloschen: Grüttner, Olaf, Kreuztal, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 11364 HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. August 2017. Geschäftsanschrift: Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal…
HRB 11364: Lohenner GmbH, Kreuztal, Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. August 2017. Geschäftsanschrift: Siegener Straße 51, 57223 Kreuztal. Gegenstand: Der Behälter- und Apparatebau und alle verwandten Geschäftszwecke. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prochaska, Burkhard, Siegen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Grüttner, Olaf, Kreuztal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lohenner GmbH & Co., Kreuztal (AG Siegen, HRA 5172) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14. August 2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.