HRB 733129
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 MannheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.03.2025
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andre Hintzen
Mettmann
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJohann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Die Konzeption, Planung und der Betrieb von Hotels, Boardinghäusern und gastronomischen Einrichtungen sowie die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar oder mittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 05.12.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 07.12.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Q 7, 24, 68161 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Auf Antrag der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 27.11.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Schuldnerin ist die kleinere der beiden operativen Gesellschaften innerhalb der ACHAT Hotels Gruppe und betreibt Hotels im mittleren Preissegment an verkehrsgünstig gelegenen B- und C-Standorten in deutschen Wirtschafts- und Ballungszentren. Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 26.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.941.111,99 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Auf die Begründung in seinem Antrag vom 26.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Gem. § 12a Abs. 3 InsVV sind Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen.
Da die Vergütung tätigkeitsbezogen ermittelt wird, kommt es sowohl für das ob als auch das wie (Höhe) von Zu- oder Abschlägen maßgeblich auf den einzelfallbezogenen Umfang und Schwierigkeit der von dem vorläufigen Sachwalter entfalteten Tätigkeit an. Dabei kann grundsätzlich eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden, wobei Ausgangspunkt ein Normalverfahren ist. Die Vornahme von Zu- und Abschlägen ist ausgeschlossen, wenn die Regelvergütung der Tätigkeit angemessen ist. Ein Zu- oder Abschlag ist zudem nur dann angemessen, wenn der Mehraufwand oder die Ersparnis erheblich waren. Ein Zuschlag kommt für den vorläufigen Sachwalter insbesondere in Betracht, wenn sich die Tätigkeit im Rahmen der ihm zukommenden Regelaufgaben als überdurchschnittlich komplex oder umfangreich darstellt. Nach der Beurteilung der einzelnen Zu- und Abschlagstatbestände ist in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen einzelfallabhängigen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag festzulegen. Die Gesamtwürdigung muss in dem Festsetzungsbeschluss nachvollziehbar begründet dargelegt werden.
Die nachstehenden Zuschlagstatbestände wurde durch den vorläufigen Sachwalter geltend gemacht.
A. Arbeitnehmer
Der geltend gemachte Zuschlag beträgt 10%.
Das Bestehen einer hohen Anzahl von Mitarbeitern kann im Rahmen der Eigenverwaltung einen Zuschlagstatbestand begründen, was aber nur dann möglich ist, wenn damit auch ein entsprechend erhöhter konkreter Aufwand verbunden ist, Haarmeyer/Mock InsVV § 12a Rn. 50.
Bei Antragstellung bestanden 76 Arbeitsverhältnisse, dieser Umstand alleine rechtfertigt keinen Zuschlag, jedoch wurden durch den vorläufigen Sachwalter umfangreiche Personalmaßnahmen durchgeführt. Unter anderem die Prüfung der Voraussetzungen für die Vorfinanzierung, die Kommunikation mit der Agentur bezüglich deren Zustimmung, die Kreditvertragsabwicklung mit der vorfinanzierenden Bank, sowie der entsprechende Zahlungsverkehr.
B. Sanierungsmaßnahmen
Für diesen Zuschlagstatbestand macht der vorläufige Sachwalter einen Zuschlag in Höhe von 15% geltend.
Für die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters in diesem Zusammenhang kommt grundsätzlich ein Zuschlag in Betracht (BGH vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14, Rn. 62 ff.). Bei der Bemessung der Höhe des Zuschlags ist allerdings zu beachten, dass der Aufgabenzuschnitt des vorläufigen Sachwalters regelmäßig zu deutlich geringeren Zuschlägen führt als für vergleichbare zuschlagspflichtige Tätigkeitsbereiche des Verwalters im Regelinsolvenzverfahren (vgl. BGH vom 21.07.2016, IX ZB 70/14, Rn. 81). Der vorläufige Sachwalter hat den Sanierungsprozess nicht anstelle der Eigenverwaltung zu lenken. Er ist vielmehr beratend in dem Sinne tätig, dass er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Konzepte einbinden lässt und rechtzeitig zu erkennen gibt, welche erwogenen Maßnahmen nach seiner Auffassung möglich und welche geprüften Wege gangbar sind (vgl. BGH vom 21.07.2016, IX ZB 70/14, Rn. 73). Daher kommt die Begründung eines Zuschlags auch nur in Betracht, wenn die Überprüfung des Übertragungsprozesses einen besonderen Aufwand erfordert, da die (übertragene) Sanierung letztlich Zweck jeglichen Insolvenzverfahrens, insbesondere aber eines Eigenverwaltungsverfahrens ist (BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 75, NZI 2016, 794 = ZInsO 2016, 1637), Haarmeyer/Mock InsVV § 12a Rn. 49.x
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen wurden durch den vorläufigen Sachwalter sämtliche Verträge, insbesondere die Miet- und Betreiberverträge sowie die Lieferanten- und Dienstleistungsverträge, die für die Betriebsfortführung der vier Hotelbetriebe notwendig waren geprüft worden. Hierdurch ist dem vorläufigen Sachwalter ein erheblicher Mehraufwand entstanden.
C. Sicherungsrechte
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15% für den erheblichen Aufwand im Umgang mit Sicherungsrechten insbesondere für die Übernahme der Kassenführung ist angemessen.
D. Betriebsfortführung
Es wird ein konkreter Zuschlag in Höhe von 20% geltend gemacht.
Die Unternehmsfortführung ist zwar in der Eigenverwaltung der Regelfall, dennoch ist ein Zuschlag hierfür anerkannt (BGH vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14, Rn. 66), soweit die Masse nicht entsprechend größer geworden ist und die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des Sachwalters in überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen hat. Dies ist nicht der Fall, wenn der Schuldner in einem durchschnittlichen Verfahren die Überwachung und Kontrolle jederzeit ermöglicht, die Unterlagen und Daten aufbereitet und vollständig zur Verfügung stellt und jederzeit Auskunft gibt (BGH vom 22.09.2016 - IX ZB 71/14, Rn. 55). Auch wenn die Unternehmensfortführung in der Eigenverwaltung den Regelfall bildet, und die im Vergütungsantrag dargestellten Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters teilweise mit der Regelvergütung abgegolten sind, ist im hiesigen Verfahren aus dem Vergütungsantrag und der Verfahrensakte ersichtlich, dass über die mit der Regelvergütung abgedeckten Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Abstimmung mit dem Mutterunternehmen, die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters überdurchschnittlich in Anspruch genommen hat.
Gesamtschau
In der Vorzunehmenden Gesamtschau wird ein Übersteigen der Regelvergütung um 45% als verfahrensangemessen angesehen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Auslagen
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 01.07.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Donnerstag, 17.07.2025, 14:00 Uhr
im Gebäude des Landgericht Mannheim, 68159 Mannheim A 1, 1, Erdgeschoss Saal 1
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Planes durch die Beteiligten der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis
252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat und mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht hat, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Termine im Gebäudes des Landgerichts Mannheim (Mannheim A 1, 1, dort Erdgeschoss) stattfinden. Der genaue Sitzungssaal wird am Terminstag auch im Gebäudes des LG Mannheim durch Aushang transparent gemacht.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 91-93 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 22.05.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 85-90 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 20.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 03.03.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Planung und der Betrieb von Hotels, Boardinghäusern und gastronomischen Einrichtungen sowie die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar oder mittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2025 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Q 7, 24, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 87755986
Telefax: 0621 87755996
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.04.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 12.05.2025, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 12.05.2025, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 129, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 4 IN 2453/24 · LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2453/24
- Wirksam am
- 28.11.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 733129
In dem Verfahren über den Antrag d.
LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Johann Philipp Wilderich Hubertus Lothar Freiherr von Bodman, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Andre Hintzen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733129
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.11.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Q 7, 24, 68161 Mannheim
Telefon: 0621 87755986, Fax: 0621 87755996
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Die Schuldnerin erhält Gelegenheit zur Vorlage eines Insolvenzplans gemäß § 270d Absatz 1 InsO bis zum
27.02.2025.
4. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
6. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer im Sinne von § 266a StGB an die jeweiligen Sozialkassen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam.
7. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
8. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint unter Beachtung von § 12 Abs. 1 InsVV Mehr- oder Minderkosten im Rahmen der Eigenverwaltung im Vergleich zu einem Regelverfahren und im Verhältnis zur Insolvenzmasse voraussichtlich anfallen werden;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
9. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).
10. Die Schuldnerin oder der vorläufige Sachwalter haben dem Gericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen (§ 270d Absatz 4 Satz 1 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 27.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 733129 HRB 733129: LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Ring 23, 68163 Mannheim.
HRB 733129 HRB 733129: LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) besch…
HRB 733129 HRB 733129: LOGINN Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Mannheim, Harrlachweg 5, 68163 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2019. Geschäftsanschrift: Harrlachweg 5, 68163…
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