HRB 26636

Löwenburg Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mülheim-Kärlich

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Registerdaten

Sitz
Mülheim-Kärlich
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 19/25 · Löwenburg Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 19/25
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 26636
Geschäfts-Nr. 7 IN 19/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Löwenburg Verwaltungs GmbH, Dechant-Riegel-Straße 17, 56751 Polch (AG Koblenz, HRB 26636),
vertreten durch:
1. Walter Christian Oster, Im Vogelsang 51, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer),
2. Markus Walter Stemmler, Gartenweg 27, 56340 Osterspai, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Eich, Jakob & Partner MBB, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird Herr Rechtsanwalt
Dr. Felix Höpker, c/o. white & case, Rabinstr. 1, 53111 Bonn
zum Sonderinsolvenzverwalter

zur Prüfung der von dem Insolvenzverwalter Daniel Schwartz in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Löwenburg Bauprojekt GmbH & Co.KG
zur Insolvenztabelle angemeldeten und noch anzumeldenden Insolvenzforderungen bestimmt.

Gründe:

Die Bestellung ist zur Vermeidung des Selbstkontrahierens geboten.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung gemäß § 11 RpflG angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Weiter wird der Stichtag, welcher dem Prüfungstermin entspricht, zum Zwecke der Prüfung der einzig angemeldeten Forderung Rang § 38 InsO lfd. Nr. 1 der Gläubigerliste des Insolvenzverwalters verlegt auf den

14.10.2025.

Amtsgericht Mayen, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 19/25 · Löwenburg Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 19/25
Wirksam am
15.05.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 26636
Geschäfts-Nr.: 7 IN 19/25 .
Über das Vermögen Löwenburg Verwaltungs GmbH, Dechant-Riegel-Straße 17, 56751 Polch (AG Koblenz HRB 26636), vertreten durch:
1. Walter Christian Oster, Im Vogelsang 51, 56330 Kobern-Gondorf, (Geschäftsführer),
2. Markus Walter Stemmler, Gartenweg 27, 56340 Osterspai, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Eich, Jakob & Partner MBB, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 14.05.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Daniel Schwartz, c/o White & Case Insolvenz GbR, Emser Str. 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: daniel.schwartz@whitecase.com.
Insolvenzforderungen sind bis zum 24.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 14.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.

Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung des Eröffnungs- und Terminierungsbeschlusses gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Amtsgericht Mayen, den 14.05.2025 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 26636 HRB 26636: Löwenburg Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018. Geschäftsanschrift: In der Flo…
HRB 26636: Löwenburg Verwaltungs GmbH, Mülheim-Kärlich, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018. Geschäftsanschrift: In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich. Gegenstand: Gegenstand ist der Erwerb und/oder die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Löwenburg Bauprojekt GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mülheim-Kärlich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oster, Walter Christian, Kobern-Gondorf, *XX.XX.XXXX; Stemmler, Markus Walter, Mülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.