HRB 59055

Lobscheid Ltd.

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
18.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 294.273,85 € zugrunde gelegt. Das Gericht hat vorliegend als Vergütung den in § 2 Abs. 2 InsVV geregelten Mindestbetrag der Vergütung unter Berücksichtigung der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 18.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
18.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

Verfahrensbevollmächtigte:
RechtsanwälteKortsRechtsanwaltsgesellschaftmbH, Alter Militärring 10, 50933 Köln

ist am 28.12.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 18.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
18.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.521.867,16 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 192.151,37 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 18.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
24.03.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln

wird der Beschluss vom 24.02.2025 wie folgt abgeändert:

Das Insolvenzverfahren wird in ein Partikularinsolvenzverfahren gemäß §§ 315 ff. InsO übergeleitet.

Gesamtrechtsnachfolger der ehemaligen Schuldnerin Lobscheid Ltd. ist die ARLO UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Lobscheid.

Der Eröffnungsbeschluss vom 28.12.2020 bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Gründe:

Im Januar 2019 verkaufte Herr Lobscheid seine Anteile an der Lobscheid Ltd. vollständig an die ARLO UG (haftungsbeschränkt).

Rechtsnachfolgerin der Schuldnerin ist damit die ARLO UG (haftungsbeschränkt).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 6, 34, 315ff. InsO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die sofortige Beschwerde kann darüber hinaus auch bei dem Landgericht Köln eingelegt werden. Die Beschwerde auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist für die Beschwerde beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass diese gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 24.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

Verfahrensbevollmächtigte:
RechtsanwälteKortsRechtsanwaltsgesellschaftmbH, Alter Militärring 10, 50933 Köln

wird in ein Partikularinsolvenzverfahren gemäß §§ 315 ff. InsO übergeleitet.

Gesamtrechtsnachfolger der ehemaligen Schuldnerin Lobscheid Ltd. ist Herr Armin Lobscheid als ehemaliger Director der Lobscheid Ltd. gemäß § 738 Abs. 1 BGB a.F. analog.
Der Eröffnungsbeschluss vom 28.12.2020 bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Gründe:
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sowie der Ablauf des Übergangszeitraums am 31.12.2020 gemäß § 1 BrexitÜG i.V.m. Art. 126 BrexitAbk führt dazu, dass die Gesamtrechtsnachfolge des Herrn Lobscheid gemäß § 738 Abs. 1 BGB a.F. analog eingetreten ist.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist dieses als Drittstaat zu behandeln.
Gegenüber Gesellschaftsformen, die lediglich das Gesellschaftsrecht von Drittstaaten vorsieht, ist auf diese Gesellschaftsformen das Recht anzuwenden, das am Sitz der Gesellschaft gilt (vgl. Urteil des BGH vom 27.10.2008, Az. II UR 158/06).
Der Sitz der Schuldnerin ist vorliegend Köln, wie bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgestellt wurde.
Da im deutschen Gesellschaftsrecht jedoch die Gesellschaftsform abschließend geregelt ist und dieses keine britische Ltd. vorsieht, ist die Schuldnerin nicht mehr als solche rechtsfähig.
Es ist daher eine Angleichung an eine vergleichbare im deutschen Gesellschaftsrecht vorgesehene Gesellschaftsform vorzunehmen.
Verfügt die britische Ltd., wie dies vorliegend der Fall ist, lediglich über einen Gesellschafter, so kommt eine Angleichung an ein einzelkaufmännisches Unternehmen in Betracht (vgl. Urteil des OLG München vom 05.08.2021, Az. 29 U 2411/21).
Fehlte es zum Zeitpunkt des Ablaufens des Übergangszeitraums am 31.12.2020 an einem eingerichteten Gewerbebetrieb, so dass keine Kaufmannseigenschaft (mehr) gegeben war, so folgt die Rechtsnachfolge aus § 738 Abs. 1 BGB a.F. analog.
Eine Aufhebung im Sinne des § 200 Abs. 1 InsO kommt nicht in Betracht, da vorliegend weiterhin eine insolvenz- und verteilungsfähige Sondermasse besteht.
So ist zwar die Rechtsinhaberschaft an der Insolvenzmasse als Vermögen dem Schuldner Herrn Lobscheid als Rechtsnachfolger angewachsen, die der Verfügungstreuhand des Insolvenzverwalters gemäß § 80 Abs. 1 InsO unterliegende Insolvenzmasse bildest jedoch eine Sondermasse, deren Verteilung im Sinne des § 11 Abs. 3 InsO noch nicht abschließend erfolgt ist.
Im Fall der Rechtsnachfolge gebietet es im Insolvenzverfahren die Bildung einer Sondermasse zur Befriedigung der Gläubiger des Rechtsvorgängers zu bilden (vgl. Urteil des BGH vom 10.05.1978, Az. VII ZR 32/77).
Das vorliegende Insolvenzverfahren ist daher nunmehr als Partikularinsolvenzverfahren gemäß §§ 315ff. InsO analog fortzuführen.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
24.02.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 306.383,72 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 125 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.02.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
14.03.2023
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist

Freitag,der 09.06.2023.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 09.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 13.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
11.11.2022
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über den Vergleich mit dem Director der Schuldnerin, Herrn Armin Lobscheid, über Anfechtungs- und Geschäftsführerhaftungsansprüche
Termin bestimmt auf

Mittwoch, 30.11.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 10.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70f IN 135/20 · Lobscheid Ltd. · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 135/20
Wirksam am
04.08.2022
Registerbezug
Köln, HRB 59055
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 135/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Der im Handelsregister Köln unter HRB 59055 eingetragenen Lobscheid Ltd., Hornstraße 2, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch den Director Herrn Armin Lobscheid, Oberweg 12, 51645 Gummersbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1313 eingesehen werden.

70f IN 135/20
Amtsgericht Köln, 02.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59055 HRB 59055: Lobscheid Ltd., Köln, Hornstraße 2, 50823 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70f IN 135/20) vom 28.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Von Amt…
HRB 59055: Lobscheid Ltd., Köln, Hornstraße 2, 50823 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70f IN 135/20) vom 28.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 59055 HRB 59055: Lobscheid Ltd., Köln, Hornstraße 2, 50823 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70f IN 135/20) vom 29.09.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass…
HRB 59055: Lobscheid Ltd., Köln, Hornstraße 2, 50823 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70f IN 135/20) vom 29.09.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Neueintragungen
HRB 59055 Lobscheid Ltd., Köln (Hornstr. 2, 50823 Köln). private limited company englischen Rechts Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2006. Zweigniederlassung der Lobscheid Ltd. mit Sitz in Birmingham (Companies House of …
Lobscheid Ltd., Köln (Hornstr. 2, 50823 Köln). private limited company englischen Rechts Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2006. Zweigniederlassung der Lobscheid Ltd. mit Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff 5854432). Schank- und Speisewirtschaft und Beherbergung im Rahmen eines Bordells. 400,00 GBP. Ist nur ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Directors bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Die Directors sind berechtigt, für die Gesellschaft Verträge abzuschließen und können dabei auch für sich selbst im eigenen Namen handeln oder als Vertreter Dritter auftreten. Director: Lobscheid, Armin, Gummersbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.