HRB 201042
LKS Maschinenbau GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schwanewede
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Registerdaten
- Sitz
- Schwanewede
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 19.03.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 25.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 06.10.2023
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 110 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.012.039,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Vorliegend handelt es sich nicht um ein sogenanntes "Normalverfahren" ohne laufenden Geschäftsbetrieb. Vielmehr war der vorläufige Insolvenzverwalter mit Erschwernissen konfrontiert, die sich sowohl auf den Umfang als auch auf die Schwierigkeit seiner Tätigkeit ausgewirkt haben.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Die Zuschläge sind dabei dem Normalsatz des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzuschlagen und grundsätzlich mit dem gleichen Vom-Hundertsatz wie bei dem endgültigen Verwalter anzusetzen,
s. BGH, Beschluss v. 08.07.2004, IX ZB 589/02.
1. Zuschläge wurden für den erheblichen Mehraufwand durch Betriebsfortführung in Höhe von 60%, die Corona-Epidemie in Höhe von 10%, Arbeitnehmersachverhalte und die Insolvenzgeldvorfinanzierung in Höhe von 20%, Sanierungsbemühungen in Höhe von 15% und die Bearbeitung von Absonderungsrechten in Höhe von von 15% geltend gemacht.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 278.346,24 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 60 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um 25.454,32 EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt 24.062,59 EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 50,14 % ergibt. Beantragt wurden nur 50%, sodass dieser Prozentsatz zu berücksichtigen war.
3. Abschlagstatbestände wurden nicht angezeigt und sind nicht ersichtlich.
4. Die Zuschläge wurden ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Festsetzung der Vergütung soll sich nicht auf die Addition der einzelnen Zuschläge beschränken. Es ist vielmehr nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. In der anzustellenden Gesamtschau war der beantragte Gesamtzuschlag in Höhe von 110% angemessen und festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 26.07.2023
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
der vorläufige Insolvenzverwalter
beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 25.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201042 HRB 201042: LKS Maschinenbau GmbH, Schwanewede, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 03.11.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
Maschinenbau GmbH, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB
201042), vertr. d.: 1. Olaf Bedürftig, Lehmhorster Straße 30, 28779 Bremen,
(Geschäftsführer), 2. Uwe Schlösser, Bunkenburgsweg 68a, 27721 Ritterhude,
(Geschäftsführer), ist dem Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.08.2020
um 09:39 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung eine weitere
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 16.09.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
Maschinenbau GmbH, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB
201042), vertr. d.: 1. Olaf Bedürftig, Lehmhorster Straße 30, 28779 Bremen,
(Geschäftsführer), 2. Uwe Schlösser, Bunkenburgsweg 68a, 27721 Ritterhude,
(Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am
19.08.2020 um 09:39 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 63/20 · LKS Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 63/20
- Wirksam am
- 19.08.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 201042
Maschinenbau GmbH, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede (AG Walsrode, HRB
201042), vertr. d.: 1. Olaf Bedürftig, Lehmhorster Straße 30, 28779 Bremen,
(Geschäftsführer), 2. Uwe Schlösser, Bunkenburgsweg 68a, 27721 Ritterhude,
(Geschäftsführer), ist am 19.08.2020 um 09:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Bünning,
Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100 bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden
(Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.08.2020
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201042 HRB 201042: LKS Maschinenbau GmbH, Schwanewede, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit i…
HRB 201042 HRB 201042:LKS Maschinenbau GmbH, Schwanewede, An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede.Nicht mehr Geschäftsführer: Hopf, Hans-Günter, Bremen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2014 hat eine …
HRB 201042 LKS Maschinenbau GmbH, Schwanewede (An der Kaserne 166, 28790 Schwanewede). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.5.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 hat die Änd…
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