HRB 20725

LK Wohnbau Südpark GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwabach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.08.2015
Datenstand
2024-02-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Reinhold Pummer

Hilpoltstein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Reichhart Wohnbau Südpark GmbH Schwabach

Gegenstand des Unternehmens

der Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, soweit sie Wohnzwecke oder gemischte Zwecke mit untergeordnetem gewerblichem Anteil betreffen, - die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben für Wohnzwecke oder gemischte Zwecke mit untergeordnetem gewerblichem Anteil als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben für Wohnzwecke oder gemischte Zwecke mit untergeordnetem gewerblichem Anteil als Baubetreuer im fremden Namen und auf fremde Rechnung. - der An- und Verkauf von Grundstücken (Grundstückshandel). Gegenstand ist nicht die Erbringung von Handwerksleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725
IN 344/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LK Wohnbau Südpark GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5 A, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Pummer Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20725
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.09.2026
- den etwaigen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.119.291,45 € zu berücksichtigen, denen nach Begleichung der vorrangigen Verfahrenskosten ein Massebestand von ca. 205.729,43 € gegenübersteht.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725
IN 344/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LK Wohnbau Südpark GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5 A, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Pummer Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20725
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.119.291,45 EUR steht ein Betrag von 205.729,43 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725
IN 344/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LK Wohnbau Südpark GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5 A, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Pummer Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20725
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Oppermann, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 319,76 %.
Der Zuschlag unterteilt sich wie folgt:
- 150 % für die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten
Die Schuldnerin war Eigentümerin diverser Wohnungen, Stellplätze und eines Wegegrundstücks. Die bereits geschlossenen Kaufverträge mussten teilweise durch den Insolvenzverwalter noch abgewickelt werden oder Kaufpreiszahlungen überprüft werden, etwaige Mängeleinreden zu prüfen und einiges mehr.
- 60 % für den schwierigen Forderungseinzug
Der Forderungseinzug gestaltete sich im hiesigen Verfahren überaus aufwändig und mühselig. Details hierzu können dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entnommen werden.
- 25 % für die Aufarbeitung des ungeordneten Belegwesens
Der Insolvenzverwalter hat keine geordnete Buchführung vorgefunden. Diese war im Rahmen seiner Tätigkeit aufwändig aufzuarbeiten.
- 25 % für den obstruktiven Schuldner
Der offiziell bestellte Geschäftsführer war in viele Vorgänge nicht eingeweiht und konnte dem Insolvenzverwalter daher bei weitem nicht alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Der faktische Geschäftsführer hat Auskünfte und Informationen bewusst vorenthalten, was zu einem erheblichen Mehraufwand des Insolvenzverwalters führte.
- 44,76 % für die Bearbeitung von Anfechtungen
Im hiesigen Verfahren ging der Aufwand der Bearbeitung von Anfechtungen aufgrund deren Vielzahl (ca. 30 Ansprüche), unterschiedlicher Gemengelage und großer Komplexität über die Regelaufgabe eines Insolvenzverwalters deutlich hinaus. Der Insolvenzverwalter hat den eigentlich angedachten Zuschlag von 50 % aufgrund einer Vergleichsberechnung auf 44,76 % reduziert.
- 25 % für konzernrechtliche Verflechtungen
Die Schuldnerin ist Teil einer Firmengruppe, bestehend aus neun Firmen. Deren enge Verbindungen und Verknüpfungen führten zu Abgrenzungsproblemen und erschwerten und verzögerten die Verfahrensbearbeitung.
- abzgl. 10 % Abschlag wegen Gesamtschau
Aufgrund etwaiger teilweiser Überschneidungen der einzelnen Zuschlagstatbestände nimmt der Insolvenzverwalter einen Abschlag von 10 % in der Gesamtschau vor.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 319,76 % gerechtfertigt.
Die einzelnen oben aufgeführten Zuschlagstatbestände rechtfertigen im hiesigen Verfahren allesamt einen Zuschlag auf die Regelvergütung, da der Insolvenzverwalter sich mit rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten konfrontiert sah und dadurch erheblichen Aufwand hatte, die in einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren nicht zu erwarten sind. Entsprechend war die Regelvergütung um den beantragten Gesamtzuschlag zu erhöhen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725
IN 344/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LK Wohnbau Südpark GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 5 A, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Pummer Reinhold
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20725
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.04.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 29.07.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20725 HRB 20725:LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach, Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.07.2015 (Az. 820 IN 344/15) das…
HRB 20725:LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach, Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 28.07.2015 (Az. 820 IN 344/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 344/15 · LK Wohnbau Südpark GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 344/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20725

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20725 LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach (Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reichhart, Timo, Wendelstein, *XX.XX.XXXX.
LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach (Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reichhart, Timo, Wendelstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20725 LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach (Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reichhart, Rudolf, Rednitzhembach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pummer, Reinhold, Hi…
LK Wohnbau Südpark GmbH, Schwabach (Friedrich-Ebert-Str. 5 a, 91126 Schwabach). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reichhart, Rudolf, Rednitzhembach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pummer, Reinhold, Hilpoltstein, *XX.XX.XXXX; Reichhart, Timo, Wendelstein, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.