HRA 12049
live promotions Inh. T. Land e.K.
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Äußere Löwenstr. 2, 96052 BambergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bamberg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 05.06.2023
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Land
Bamberg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung IN 133/23 · Land, Thomas · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 133/23
- Wirksam am
- 14.07.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRA 12049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12049
- Schuldner -
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung IN 133/23 · Land, Thomas · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 133/23
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRA 12049
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Land Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Siechenstraße 37b, 96052 Bamberg
Inhaber der Brauerei und Gaststätte Landwinkl Bräu, Siechenstraße 24, 96052 Bamberg
Inhaber der live promotions Inh. T. Land e.K., Äußere Löwenstraße 2, 96052 Bamberg, Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRA 12049
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Raab & Kollegen, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 23/000138 RW/ha
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 06.07.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 12049 HRA 12049: live promotions Inh. T. Land e.K., Bamberg, Äußere Löwenstr. 2, 96052 Bamberg. (Der Vertrieb und Verleih von Veranstaltungstechnik, die Veranstaltungsplanung und -ausführung sowie der Messebau.). …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.