HRB 144020

LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 47/18 · LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 47/18
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 144020
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144020 eingetragenen LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 114, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Brehmer

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 24.01.2019, festgesetzter Vorschuss 5.669,65 Euro

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 29.06.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 22.184,68 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Die Mindestvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von 17 Gläubigern EUR.

Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.07.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 424 eingesehen werden.

67a IN 47/18
Amtsgericht Hamburg, 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 47/18 · LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 47/18
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 144020
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144020 eingetragenen LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 114, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Brehmer

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 27.11.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 250,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.

Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 47/18
Amtsgericht Hamburg, 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 47/18 · LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 47/18
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 144020
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144020 eingetragenen LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 114, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Brehmer

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.09.2027. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 47/18
Amtsgericht Hamburg, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 47/18 · LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 47/18
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 144020
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 47/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 144020 eingetragenen LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Ruhrstraße 114, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niels Brehmer

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67a IN 47/18
Amtsgericht Hamburg, 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 144020 HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Brehmer, Niels, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Brehmer, Niels, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 144020 HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 47/18) vom 29.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft da…
HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 47/18) vom 29.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 144020 HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 47/18) vom 14.03.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter be…
HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 47/18) vom 14.03.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 144020 HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Karagedikli, Mehmet, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Brehmer, Nie…
HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Karagedikli, Mehmet, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Brehmer, Niels, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Brehmer, Niels, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 144020 HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 17.11.2016. Geschäftsanschrift…
HRB 144020: LION BITE LAUNCH UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 17.11.2016. Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Karagedikli, Mehmet, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Brehmer, Niels, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

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