HRB 3262

Linn High Therm GmbH

Amtsgericht Amberg · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach

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Registerdaten

Sitz
Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 289/22 · Linn High Therm GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 289/22
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 3262
IN 289/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Linn High Therm GmbH, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Hirschbach, vertreten durch den Geschäftsführer Linn Horst
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3262
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag vom 19.11.2025 über die Photovoltaik-Anlage auf dem Hallengebäude Heinrich-Hertz-Platz 6
wird bestimmt auf
Montag, 23.02.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal B115, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, 92224 Amberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 289/22 · Linn High Therm GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 289/22
Wirksam am
18.09.2024
Registerbezug
Amberg, HRB 3262
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 289/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Linn High Therm GmbH, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Hirschbach, vertreten durch den Geschäftsführer Linn Horst
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3262
- Schuldnerin -

Die Vergütung des/der Insolvenzverwalter/in wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 - IX ZB 65/16 sind folgende Daten ohne die festgesetzten Beträge zu veröffentlichen:
Berechnungsgrundlage:
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 1.452.974,66 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxxxxx EUR (Regelvergütung).

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt gem. § 63 Abs.3 InsO hiervon einen Bruchteil von 25 %. Sowie
Zuschlagstatbestand
- 15 % für Betriebsfortführung im Zusammenhang mit Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktion (einheitlicher Prozentsatz aufgrund inhaltlichem Zusammenhang)
- 5 % für Insolvenzgeldvorfinanzierung
- 10 % für Bemühungen um übertragende Sanierung/Verhandlung mit Interessenten

An Auslagen wurde die Pauschale festgesetzt. Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

oder bei dem

Landgericht Amberg
Regierungsstraße 8-10
92224 Amberg

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 16.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 289/22 · Linn High Therm GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 289/22
Wirksam am
13.03.2023
Registerbezug
Amberg, HRB 3262
IN 289/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Linn High Therm GmbH, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Hirschbach, vertreten durch den Geschäftsführer Linn Horst, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Hertz-Platz 3, 92275 Hirschbach
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3262
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 27.03.2023, 11:00 Uhr, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, Amberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|Sollte kein Asset-deal über das gesamte oder wesentlichen Teile des Vermögens der Schuldnerin zustande kommen, wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, den Geschäftsbetrieb einzustellen.

- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit erheblichen Streit wert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen

|Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen oder Teile des Unternehmens im Wege eines Asset-deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln freihändig zu verwerten.

|Das bisherige Insolvenzkonto bleibt bestehen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 13.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 289/22 · Linn High Therm GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 289/22
Wirksam am
01.02.2023
Registerbezug
Amberg, HRB 3262
IN 289/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Linn High Therm GmbH, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Hirschbach, vertreten durch den Geschäftsführer Linn Horst, geboren am XX.XX.XXXX, Heinrich-Hertz-Platz 3, 92275 Hirschbach
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 3262
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung von sonstigen Waren

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Kurfürstenring 4, 92224 Amberg
Telefon: +49(9621)9110-0
Telefax: +49(9621)9110-22
Email: amberg@schwartz.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 27.03.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal B115, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, 92224 Amberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 27.03.2023, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal B115, 1. Stock, Paulanerplatz 4, Nebengebäude, 92224 Amberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.10.2022 beim Insolvenzgericht Amberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 01.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3262 HRB 3262:Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden.Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Platz 1, Eschenfelden, 92275 Hirschb…
HRB 3262:Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden.Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Platz 1, Eschenfelden, 92275 Hirschbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Linn, Horst, Hirschbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Linn, Horst, Eschenfelden, Hirschbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Linn, Horst, Eschenfelden, *XX.XX.XXXX; Seydenschwanz, Gerd, Oldisleben, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3262 Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden. Gemäß § 3 EGGmbHG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Platz 1…
Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach, Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden. Gemäß § 3 EGGmbHG, Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Linn, Eva, Eschenfelden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3262 Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die…
Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 3262 Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach). Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand de…
Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach). Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. die Herstellung und der Vertrieb im In- und Ausland von: - elektrisch beheizten Labor- und Industrieöfen sowie Sondererwärmungsanlagen - Mikrowellenerwärmungsanlagen - Mittel- und Hochfrequenzgeneratoren/Umrichter für Induktionserwärmung - Feingussmaschinen für Schmuck- und Präzisionsguss - Umschmelz- und Aufschlussanlagen zur Probenvorbereitung für Spektroskopie - Kristallzuchtanlagen - Dentalgeräten - Mess-, Steuer- und Regelanlagen mit Sofwareerstellung, 2. der Handel mit programmergänzenden Produkten, 3. die Übernahme von Wartungs- und Dienstleistungen für die Produkte und Produktgruppen gemäß 1. und 2.
Veränderungen
HRB 3262 Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.3005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1…
Linn High Therm GmbH, Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach (Heinrich-Hertz-Platz 1, 92275 Eschenfelden, Gemeinde Hirschbach). Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.3005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 170.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Storch, Gunter, 27.03.1943, Sömmerda. Nicht eingetragen: Die Gesellschafter leisten je eine Sacheinlage durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital in Höhe von 136.000,00 EUR und 34.000,00 EUR. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die eingereichten Urkunden Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.