HRB 3350

Linder Luft- und Klimatechnik GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sarstedt

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Registerdaten

Sitz
Sarstedt
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
13.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22 -132

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt
(AG Hildesheim, HRB 3350),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

22.05.2025.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

» besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Genehmigung der im Prozess am 25.04.2025 geschlossenen Vergleichsvereinbarung mit Herrn Hajo Linder und Herrn Manfred Linder, wonach zur Abgeltung insolvenzrechtlicher Ansprüche gemäß § 15b Abs. 4 S. 1 InsO in Höhe von insgesamt 420.853,29 € ein Betrag in Höhe von 100.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt wird

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Hildesheim, den 13.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 3350), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 33 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 163.950,52 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Es wurden folgende Zuschläge geltend gemacht:

a.) 23 % für die Unternehmensfortführung

Das Unternehmen der Schuldnerin wurde mit 2 Beschäftigten im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 06.09.2022 bis 03.11.2022 fortgeführt. Dieses erforderte die Kontrolle und Prüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle, Schriftverkehr mit sämtlichen Geschäftspartnern und eine regelmäßige Präsenz vor Ort.
Der beantragte Zuschlag ist bei der Größenordnung des Unternehmens der Schuldnerin in der Sach -und Rechtslage angemessen.

a.) 10 % für eine Nachfolgelösung

Es bestanden gute Aussichten für eine übertragende Sanierung des Unternehmens der Schuldnerin.
Der Geschäftsführer und Mitgesellschafter Hajo Linder beabsichtigt die Gründung einer neuen Gesellschaft, welche auch sämtliche Arbeitnehmer der Schuldnerin sowie wesentliche Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung übernehmen soll. Die Besprechung mit Herrn Linder erforderte eine über das übliche Maß hinausgehende Tätigkeit, welche der vorläufige Insolvenzverwalter für die Vorbereitung einer übertragenden Sanierung entfaltet hat, so dass der beantragte Zuschlag gerechtfertigt ist. Dieser ist der Sach- und Rechtslage angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
17.01.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 3350), wurde beschlossen:

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf

Montag den 06.02.2023.

Tagesordnung:

Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgendem Antrag:

- Verkauf des gesamten Unternehmens der Schuldnerin an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO gemäß Kaufvertrag vom 11.01.2023.
§ 160 Abs. 1 Satz 1, Abs.2 Nr. 1 InsO)

Auf § 160 InsO wird besonders hingewiesen.

Amtsgericht Hildesheim, 16.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
10.01.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 3350), vertreten durch: Hajo Linder, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), Manfred Linder (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzen. Den Insolvenzgläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Hildesheim, 09.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
07.11.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22: Über das Vermögen der Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 3350), ist am 04.11.2022 um 14:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.01.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.12.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.01.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 07.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 26/22 -132 · Linder Luft- und Klimatechnik GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 26/22 -132
Wirksam am
06.09.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3350
50 IN 26/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Linder Luft- und Klimatechnik GmbH, Am Wellbrunnen 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 3350), ist am 06.09.2022 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 06.09.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.