HRB 29589
LIMONT GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lichtenberg/Erzgeb.
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.06.2024
- Datenstand
- 2025-10-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marian Czekay
Weißenborn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-28 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- LIMONT UG (haftungsbeschränkt) Lichtenberg/Erzgeb.
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Begleitung von Konzepten zur Optimierung von Energieerzeugungs- und Energieverbrauchsanlagen, Handel mit Elektromaterial, Elektrotechnik, Beleuchtungs- und Akustiktechnik, Metallwaren, Beratung von Unternehmen und Privathaushalten zur Optimierung ihrer Energiekosten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 01.10.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
ergeht am 30.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 21.10.2025
08:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Verkauf der Immobilie, eingetragen im Grundbuch von Weigmannsdorf, GBAmt Freiberg, Blatt 340, Fl. St. 53/3, 579/85 und 153/3, postalisch Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg / Erzgeb., zu einem Kaufpreis von 50.000,00 EUR an die Eheleute Thiele
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 02.05.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen am 29.04.2024 festgesetzt.
Rechtsanwalt Martin Krause als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 23.05.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.06.2023.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 08.11.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von x,xx EUR zugrunde zu legen. Hieraus errechnet der Insolvenzverwalter einen Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung hiervon 25 %, mithin x,xx EUR, § 11 InsVV. Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag.
xx
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von x % wie nach Vornahme der Gesamtschau zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs, der Dauer, der Unterrnehmensgröße und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 12.03.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren mit Zuschlag beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Stellungnahmen zum Antrag sind bis 12.04.2024 bei Gericht einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 04.08.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
ergeht am 03.08.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. In dem auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 29.08.2023
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
bestimmten Berichts- und Prüftermin soll nach § 160 InsO abgestimmt werden über:
a. Zustimmung zum Verkauf der Immobiliie, Bl 340 von Weigmannsdorf, GBAmt Freiberg, zu 60.000,00 EUR an IWV GmbH Freiberg Immobilie - Wert - Verwatungsgesellschaft mbH
b. Zustimmung zum Verkauf der Geschäftsanteile an der LIO-Manufaktur GmbH für 6.500,00 EUR an die LICHTSYNERGIE GmbH
c. Zustimmung zur Übertragung des beweglichen Vermögens, ausgenommen Fahrzeuge, Warenlager und immaterielle Werte, für 20.000,00 EUR an LIOPTER UG (haftungsbeschränkt)
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 03.07.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
ergeht am 30.06.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Entwicklung und Begleitung von Konzepten zur Optimierung von Energieerzeugungs- und Energieverbrauchsanlagen, u.a.) wird am 30.06.2023 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Martin Krause
Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
An der Markthalle 3 - 5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 400 440
Telefax: 0371 4004 410
Email geschäftlich: info@wir-chemnitz.de
Website: www.wir-chemnitz.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.07.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 29.08.2023
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 220 IN 841/23 · Limont GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 841/23
- Wirksam am
- 23.05.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29589
Aktenzeichen: 220 IN 841/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LIMONT GmbH, vertr. d.d. GF Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 29589
vertreten durch den Geschäftsführer Marian Czekay
ergeht am 23.05.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 23.05.2023 um 13:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Martin Krause
Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
An der Markthalle 3 - 5
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 400 440
Telefax: 0371 4004 410
Email geschäftlich: info@wir-chemnitz.de
Website: www.wir-chemnitz.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Es ist ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die Schuldnerin überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 5 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Ferner soll in dem Gutachten dazu Stellung genommen werden, ob
|das Verfahren im Falle der Eröffnung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden kann (§ 5 Abs. 2 InsO) oder ob ein Berichts- und Prüfungstermin anberaumt werden soll.
Zusammen mit dem Gutachten sollen dem Gericht vorgelegt werden:
|ein Stammdatenblatt mit den persönlichen Daten der Schuldnerin (gegebenenfalls sämtliche frühere Firmennamen, ladungsfähige Anschrift), Angaben zu Bankverbindungen, Versicherungsverträgen, Immobilienvermögen, Angaben zu Vermögen aus deren [vormaliger] selbstständigen Tätigkeit (Firmenbezeichnung[en], Firmenanschrift[en], Datum der Einstellung des Geschäftsbetriebs, Arbeitnehmer, Lohn-/Gehaltsrückstände), Angaben zu den am Verfahren beteiligten institutionellen Gläubiger (Finanzamt/Finanzämter; Krankenkasse/n, Berufsgenossenschaft) sowie Angaben der Anzahl der am Verfahren beteiligten Gläubiger, der Gesamtverbindlichkeiten ohne und mit Absonderungsrechten, des Wertes des Vermögens, der freien und der freien liquiden Masse.
|ein Verzeichnis der von der Schuldnerin angegebenen und der ergänzend ermittelten am Verfahren beteiligten Gläubiger und deren Forderungen gegebenenfalls nebst der Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit, wenn nicht die Schuldnerin bereits dem Gericht ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis vorgelegt hat oder vorlegt.
Mit der Erstellung des Gutachtens wird
Rechtsanwalt
Martin Krause
Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte
An der Markthalle 3 - 5
09111 Chemnitz
beauftragt.
Dem Sachverständigen ist ungehindert Zutritt zu den Geschäftsräumen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu gewähren und Zutritt zu allen Vermögenswerten zu gestatten.
Der Sachverständige ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, einzuziehen.
10. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29589 HRB 29589: LIMONT GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Bestellt: Geschäftsführer: Czekay, Marian, Weißenborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 29589 HRB 29589: LIMONT UG (haftungsbeschränkt), Lichtenberg/Erzgeb., Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf…
HRB 29589 HRB 29589: LIMONT UG (haftungsbeschränkt), Lichtenberg/Erzgeb., Hauptstraße 62, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2015. Geschäftsanschrift: Haup…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.