HRB 4383

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH

Amtsgericht Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schnathorster Str. 2 c, 32312 Lübbecke

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lübbecke
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
08.05.2014
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Matthias Kubat

Bad Oeynhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Herbert Teinert

Minden

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. LimnoTec Beteililgungsgesellschaft mbH Hille
  2. LimnoTec Abwasseranlagen GmbH Hille

Gegenstand des Unternehmens

Planung, die Errichtung und der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere schlüsselfertigen Kläranlagen. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie deren persönliche Haftung und Vertretung übernehmen; sie darf auch Zweigniederlasssungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Bioenergieanlagen, schlüsselfertiger Bioenergieanlagen insbesondere einschließlich der Abwasser und Schlammbehandlung und die Behandlung von Reststoffen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.04.2024
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383
4 IN 31/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH
Schnathorster Straße 2c, 32312 Lübbecke
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
- Insolvenzverwalter -resden
- Insolvenzverwalter -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.01.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 777.724,24 EUR auszugehen.Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 175 %, später reduziert er den Antrag auf 120 % zzgl. des Zuschlags für die Betriebsfortführung. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.01.2019 und dem weiteren Schreiben vom 27.09.2019 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter macht folgende Erhöhungstatbestände geltend:
- Betriebsfortführung vom 20.2.2014 bis 30.4.2014
- Prüfung der Sanierungsaussichten und Vorbereitung der übertragenden Sanierung
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Konzern rechtliche Verpflichtung
- Personalangelegenheiten für 55 Arbeitnehmer
- Auslandsbezug
- Drittrechte, insbesondere Lieferantenpool
- Einsetzung als starker vorläufiger Insolvenzverwalter
- Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

Laut ständiger Rechtssprechung des BGH ist die Geltendmachung von Erhöhungstatbeständen insbesondere davon abhängig, ob und in welchem Rahmen durch die einzelnen geltend gemachten Umstände ein wesentlich erhöhter Arbeitsaufwand für den Insolvenzverwalter entstanden ist.
Im Rahmen der Betriebsfortführung wird der beantragte Zuschlag von 40 % anerkannt. Der daraus resultierende Zuschlag gem. Vergleichsrechnung (BGH) beträgt BETRAG € (30,28 %).
Zuschlagmindernd ist im vorliegenden Fall die konzernrechtliche Struktur, durch die Synergie-Effekte entstanden sind. Quasi als Konzerninsolvenzverfahren wurde das Verfahren durch Rechtsanwalt Höfer wesentlich mitbestimmt, was sich auch im Berichtstermin widerspiegelte. Dies hat sich sicher auch beim Arbeitsaufwand für den Verwalter im vorliegenden Verfahren ausgewirkt, vor allen Dingen bezüglich der Konzernverflechtungen und der Verbindung ins Ausland. Auch der vorläufige Gläubigerausschuss war personenidentisch in allen eröffneten Verfahren.
Unter Abwägung der vom Insolvenzverwalter zu Recht angesetzten Erhöhungstatbestände, seines Anspruchs auf eine angemessene Vergütung und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Verfahrens wird deswegen zusätzlich zum bereits berechneten Zuschlag für die Fortführung des Betriebs (siehe oben) ein weiterer Zuschlag von 110 % als angemessen erachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 24.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
18.02.2020
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383
4 IN 31/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH
Schnathorster Straße 2c, 32312 Lübbecke
- Schuldnerin -

Rechtsanwalt Stefan Meyer
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
- Insolvenzverwalter -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ludgeristraße 54, 48143 Münster für seine Tätigkeit
als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXXXXX Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.01.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert
in Höhe von XXXXXXXX EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 175 %, später
reduziert er den Antrag auf 120 % zzgl. des Zuschlags für die
Betriebsfortführung. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom
16.01.2019 und dem weiteren Schreiben vom 27.09.2019 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXXXXXXX EUR
festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter macht folgende Erhöhungstatbestände geltend:
- Betriebsfortführung vom 20.2.2014 bis 30.4.2014
- Prüfung der Sanierungsaussichten und Vorbereitung der übertragenden Sanierung
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Konzern rechtliche Verpflichtung
- Personalangelegenheiten für 55 Arbeitnehmer
- Auslandsbezug
- Drittrechte, insbesondere Lieferantenpool
- Einsetzung als starker vorläufiger Insolvenzverwalter
- Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

Laut ständiger Rechtssprechung des BGH ist die Geltendmachung von
Erhöhungstatbeständen insbesondere davon abhängig, ob und in welchem Rahmen
durch die einzelnen geltend gemachten Umstände ein wesentlich erhöhter
Arbeitsaufwand für den Insolvenzverwalter entstanden ist.
Im Rahmen der Betriebsfortführung wird der beantragte Zuschlag von 40 %
anerkannt. Der daraus resultierende Zuschlag gem. Vergleichsrechnung (BGH)
beträgt 13.113,44 € (30,28 %).
Zuschlagmindernd ist im vorliegenden Fall die konzernrechtliche Struktur, durch
die Synergie-Effekte entstanden sind. Quasi als Konzerninsolvenzverfahren wurde
das Verfahren durch Rechtsanwalt Höfer wesentlich mitbestimmt, was sich auch im
Berichtstermin widerspiegelte. Dies hat sich sicher auch beim Arbeitsaufwand
für den Verwalter im vorliegenden Verfahren ausgewirkt, vor allen Dingen
bezüglich der Konzernverflechtungen und der Verbindung ins Ausland. Auch der
vorläufige Gläubigerausschuss war personenidentisch in allen eröffneten
Verfahren.
Unter Abwägung der vom Insolvenzverwalter zu Recht angesetzten
Erhöhungstatbestände, seines Anspruchs auf eine angemessene Vergütung und unter
Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Verfahrens wird deswegen
zusätzlich zum bereits berechneten Zuschlag für die Fortführung des Betriebs
(siehe oben) ein weiterer Zuschlag von 110 % als angemessen erachtet.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von XXXXXX EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 17.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
07.06.2018
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383
4 IN 31/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH
Schnathorster Straße 2c, 32312 Lübbecke
- Schuldnerin -

Rechtsanwalt Stefan Meyer
Ludgeristraße 54, 48143 Münster
- Insolvenzverwalter -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17. Juli 2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 06.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
14.12.2017
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383
4 IN 31/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kubat
Schnathorster Straße 2c, 32312 Lübbecke
- Schuldnerin -

Rechtsanwalt Stefan Meyer
Rothenburg 2, Prinzipalmarkt, 48143 Münster
- Insolvenzverwalter -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der
Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 14.12.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
20.01.2016
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383
4 IN 31/14

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LimnoTec Abwasseranlagen GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Kubat
Schnathorster Straße 2c, 32312 Lübbecke
- Schuldnerin -

Rechtsanwalt Stefan Meyer
Rothenburg 2, Prinzipalmarkt, 48143 Münster
- Insolvenzverwalter -

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§38
InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.02.2016 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 19.01.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4383 HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Schnathorster Str. 2 c, 32312 Lübbecke.Durch Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen (4 IN 31/14) vom 05.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft d…
HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Schnathorster Str. 2 c, 32312 Lübbecke.Durch Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen (4 IN 31/14) vom 05.05.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 31/14 · LimnoTec Abwasseranlagen GmbH · Insolvenzgericht Waldshut-Tiengen
Insolvenzgericht
Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 31/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 4383

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4383 HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke.Änderung zur Geschäftsanschrift: Schnathorster Str. 2 c, 32312 Lübbecke.
HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke.Änderung zur Geschäftsanschrift: Schnathorster Str. 2 c, 32312 Lübbecke.
Veränderungen
HRB 4383 HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke.Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis weiterhin: Geschäftsführer: Kubat, Matthias, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XX…
HRB 4383:LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke.Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis weiterhin: Geschäftsführer: Kubat, Matthias, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke. Nicht mehr Geschäftsführer: Haake, Horst, Hille, *XX.XX.XXXX; Dr. Holm, Niels Christian, Minden, *XX.XX.XXXX.
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke. Nicht mehr Geschäftsführer: Haake, Horst, Hille, *XX.XX.XXXX; Dr. Holm, Niels Christian, Minden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke. Bestellt als Geschäftsführer: Kubat, Matthias, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Lübbecke, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke. Bestellt als Geschäftsführer: Kubat, Matthias, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz) und mit ihr d…
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Lübbecke beschlossen. Lübbecke. Geschäftsanschrift: Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille. Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille.Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Gesc…
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, Eickhorster Str. 3, 32479 Hille.Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geschäftsanschrift: Eickhorster Str. 3, 32479 Hille.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, (Eickhorster Str. 3, 32479 Hille).Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehm…
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, (Eickhorster Str. 3, 32479 Hille).Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 3 (Stammkapital), § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter), § 9 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), § 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 12 (Tod eines Gesellschafters), § 14 (Entgelt bei Ausscheiden) beschlossen. § 11 (Kündigung der Gesellschaft) und § 15 (Wettbewerbsverbot) wurden ersatzlos gestrichen. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, die Errichtung und der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, insbesondere schlüsselfertigen Kläranlagen. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie deren persönliche Haftung und Vertretung übernehmen; sie darf auch Zweigniederlasssungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Bioenergieanlagen, schlüsselfertiger Bioenergieanlagen insbesondere einschließlich der Abwasser und Schlammbehandlung und die Behandlung von Reststoffen.
Veränderungen
HRB 4383 LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, (Eickhorster Str. 3, 32479 Hille).Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung…
LimnoTec Abwasseranlagen GmbH, Hille, (Eickhorster Str. 3, 32479 Hille).Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR beschlossen. Stammkapital nunmehr: 250.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.