HRB 48160

LIMES TransLog GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-02 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 25/21 · LIMES TransLog GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 25/21
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 48160
280 IN 25/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMES TransLog GmbH, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 48160), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 30.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 280 IN 25/21 · LIMES TransLog GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 25/21
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48160
280 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMES TransLog GmbH, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 48160), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 280 IN 25/21 · LIMES TransLog GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 25/21
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 48160
280 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LIMES TransLog GmbH, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 48160), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Liquidator: Wutzig, Horst Eberhardt, Trechtingshausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Liquidator: Wutzig, Horst Eberhardt, Trechtingshausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 25/21) vom 17.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren e…
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 25/21) vom 17.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 25/21 · LIMES TransLog GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 25/21
Wirksam am
18.05.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48160
280 IN 25/21: Über das Vermögen der LIMES TransLog GmbH, Otto-Wels-Straße 4,
55130 Mainz (AG Mainz, HRB 48160), vertr. d.: Eberhard Wutzig, Sooneckstr. 4b,
55413 Trechtingshausen, (Liquidator), ist am 17.05.2021 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39,
55116 Mainz, Tel.: 06131/9729380, Fax: 06131/9729382, E-Mail:
mainz@lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.08.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (12.08.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 18.05.2021

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43
Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des
Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information
auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liqu…
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Hilgestraße 25-33, 55294 Bodenheim. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Wutzig, Horst Eberhardt, Trechtingshausen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Liman, Rifat, Bodenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Liman, Rifat, Bodenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Von Amts wegen eingetragen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung d…
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Von Amts wegen eingetragen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschuiss des Amtsgerichts Mainz vom 05.06.2019 (280 IN 9/19) aufgehoben.
Veränderungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 9/19) vom 21.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich ange…
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 9/19) vom 21.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Neueintragungen
HRB 48160 HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2018. Geschäftsanschrift: Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Gegens…
HRB 48160: LIMES TransLog GmbH, Mainz, Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2018. Geschäftsanschrift: Otto-Wels-Straße 4, 55130 Mainz. Gegenstand: Vermittlung aller Dienstleistungen im Speditions- und Logistikbereich, einschließlich Flug- und Schiffsverkehr und eigenständige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Güternahverkehr, Einsatz von Fahrzeugen bei Speditionsunternehmen auch im Güterfernverkehr, Ausführung aller Tätigkeiten im Rahmen der Beschaffungs-, Distributions- und Lagerlogistik, Vermittlung von Geschäftsbeziehungen, Aufträgen und Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Liman, Rifat, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.