HRA 500568

Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Aalen
Rechtsform
Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
Letzte Eintragung
24.01.2022
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Boris Alexander Dieter Haluszczynski

Aalen

Zweigniederlassung

Apotheke am ZOB Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K.

Aalen

Zweigniederlassung

Apotheke im Reichsstädter Markt Filiale der Limes-Apothke Boris Haluszczynski e.K

Aalen

Zweigniederlassung

Härtsfeld-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K.

Aalen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-01 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Limes-Apotheke Apotheker Norbert Hartmann Aalen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 341/23 · Haluszczynski · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 341/23
Wirksam am
24.02.2025
Registerbezug
Ulm, HRA 500568
3 IN 341/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Boris Alexander Dieter Haluszczynski, geboren am XX.XX.XXXX, Wilhelmstr. 5, 73433 Aalen
Inhaber der Apotheke am ZOB Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Bahnhofstraße 22-36, 73430 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Apotheke im Reichsstädter Markt Filiale der Limes-Apothke Boris Haluszczynski e.K,, Friedhofstraße 1, 73433 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Härtsfeld-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K, Ebnater Hauptstraße 44, 73432 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FNB GbR, Schubartstraße 13, 73430 Aalen, Gz.: 000358-23/ne/ne

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 05.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 929.630,74 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 27,5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.12.2024 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung für fast 3 Monate, einschließlich Unterstützung und Überwachung der Insolvenzgeldvorfinanzierung für 34 Mitarbeiter. Durch die Betriebsfortführung hat sich ein Überschuss ergeben, der in die Berechnungsmasse eingeflossen ist. Dies wurde entsprechend der Rechtsprechung des BGH bei der Bemessung des Zuschlags berücksichtigt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 27,5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 21.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 3 IN 341/23 · Haluszczynski · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 341/23
Wirksam am
02.11.2023
Registerbezug
Ulm, HRA 500568
******************************************************************************************************
3 IN 341/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Boris Alexander Dieter Haluszczynski, geboren XX.XX.XXXX, Wilhelmstr. 5, 73433 Aalen
Inhaber der Apotheke am ZOB Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Bahnhofstraße 22-36, 73430 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Apotheke im Reichsstädter Markt Filiale der Limes-Apothke Boris Haluszczynski e.K,, Friedhofstraße 1, 73433 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Härtsfeld-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K, Ebnater Hauptstraße 44, 73432 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
Inhaber der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen, Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA HRA 500568
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FNB GbR, Schubartstraße 13, 73430 Aalen, Gz.: 000358-23/ne/ne

Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 500568 HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Apotheke im Reichsstädter Markt Gertrud Schwager-Karl e.Kfr., Aalen (Amtsger…
HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Apotheke im Reichsstädter Markt Gertrud Schwager-Karl e.Kfr., Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 500798) des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 500568 HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma: Apotheke im Reichsstädter Markt Filiale der Limes-Apothke Boris Halusz…
HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma: Apotheke im Reichsstädter Markt Filiale der Limes-Apothke Boris Haluszczynski e.K, 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Friedhofstraße 1, 73433 Aalen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Inhaber: Haluszczynski, Boris Alexander Dieter, Aalen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 500568 HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 14, 73433 Aalen. Errichtet: Zweigni…
HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Aufgehoben als Zweigniederlassung: 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 14, 73433 Aalen. Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma: Härtsfeld-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Ebnater Hauptstraße 44, 73432 Aalen.
Veränderungen
HRA 500568 HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Errichtet (bisher: Zweigniederlassung unter der Firma Apotheke am ZOB, Filialapotheke der Apotheke im Reichstätter Ma…
HRA 500568: Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen, Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen. Errichtet (bisher: Zweigniederlassung unter der Firma Apotheke am ZOB, Filialapotheke der Apotheke im Reichstätter Markt Gertrud Schwager-Karl e.Kfr., 73430 Aalen, Amtsgericht Ulm HRA 500798) Zweigniederlassung unter der Firma: Apotheke am ZOB Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 22-36, 73430 Aalen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung unter der Firma Apotheke am ZOB, Filialapotheke der Apotheke im Reichstätter Markt Gertrud Schwager-Karl e.Kfr., 73430 Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 500798) des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 500568 Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen (Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen). Daten der Zweigniederlassung geändert; nun: Zweigniederlassung unter der Firma: Aeskulap-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Bor…
Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., Aalen (Wilhelmstraße 5, 73433 Aalen). Daten der Zweigniederlassung geändert; nun: Zweigniederlassung unter der Firma: Aeskulap-Apotheke Filiale der Limes-Apotheke Boris Haluszczynski e.K., 73433 Aalen, Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 14, 73433 Aalen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.