HRB 45819
Lighthouse Invest GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dr.-Oetker-Straße 9, 54516 WittlichGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Wittlich
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.08.2025
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dietmar Kissinger
Külsheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 69/24 · Lighthouse Invest GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
- Insolvenzgericht
- Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 69/24
- Wirksam am
- 14.08.2025
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 45819
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragstellerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 16.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 69/24 · Lighthouse Invest GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
- Insolvenzgericht
- Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 69/24
- Wirksam am
- 17.04.2025
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 45819
Der Antragstellerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 16.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Abweisung mangels Masse 7a IN 69/24 · Lighthouse Invest GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
- Insolvenzgericht
- Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 69/24
- Wirksam am
- 15.04.2025
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 45819
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 01.04.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wittlich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 01.04.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 69/24 · Lighthouse Invest GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
- Insolvenzgericht
- Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 69/24
- Wirksam am
- 09.08.2024
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 45819
Amtsgericht Wittlich, 09.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45819 HRB 45819: Lighthouse Invest GmbH, Wittlich, Dr.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Dr.-Oetker-Straße 9, 54516 Wi…
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