HRA 3545

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eibelstadt

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Registerdaten

Sitz
Eibelstadt
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
28.07.2021
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
Az.: IN 38/19 (Amtsgericht - Insolvenzgericht - Würzburg)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt soll eine Abschlagsverteilung gem. § 195 InsO vorgenommen werden. Verfügbar sind 2.000.000,00 €. Zu berücksichtigen sind 3.152.376,34 € festgestellte Forderungen gem. § 38 InsO. Darüber hinaus sind allerdings Rückstellungen zu bilden für solche Forderungen, deren nachträgliche Feststellung sehr wahrscheinlich ist. Für diese ist eine weitere Summe in Höhe von 39.537,15 € zugrunde zu legen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg - Insolvenzgericht -, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, zur Einsicht der Beteiligten aus.

mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler als Insolvenzverwalter

Würzburg, den 27.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
19.04.2021
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246
Eibelstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LHG
Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Dörfelt Thomas Ernst, geboren am
XX.XX.XXXX, Bohnesmühlgasse 7, 97070 Würzburg und Weykopf Bernd, geboren am
XX.XX.XXXX, Dammbachstraße 22, 97268 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 3545
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 30.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 167-206 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 19.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
14.02.2020
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246
Eibelstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LHG
Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Dörfelt Thomas Ernst, geboren am
XX.XX.XXXX, Bohnesmühlgasse 7, 97070 Würzburg und Weykopf Bernd, geboren am
XX.XX.XXXX, Dammbachstraße 22, 97268 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 3545
- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu
den Kauf- und Vollziehungsverträgen der Gesellschafterversammlung der "Das
Futterhaus HBB Verwaltungs GmbH" mit der "Das Futterhaus-Handels GmbH & Co. KG"
wird bestimmt auf

Dienstag, 03.03.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5,
97070 Würzburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 14.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
14.05.2019
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246
Eibelstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LHG
Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Dörfelt Thomas Ernst, geboren am
XX.XX.XXXX, Bohnesmühlgasse 7, 97070 Würzburg und Weykopf Bernd, geboren am
XX.XX.XXXX, Dammbachstraße 22, 97268 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 3545
- Schuldnerin -

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichtstermin das mündliche
Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 01.05.2019 insoweit
aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 28.05.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, 97070 Würzburg

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 13.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3545 HRA 3545: LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Eibelstadt, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.05.2019…
HRA 3545: LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Eibelstadt, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.05.2019 (Az. IN 38/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
IN 38/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246
Eibelstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LHG
Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Dörfelt Thomas Ernst, geboren am
XX.XX.XXXX, Bohnesmühlgasse 7, 97070 Würzburg und Weykopf Bernd, geboren am
XX.XX.XXXX, Dammbachstraße 22, 97268 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 3545
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vertrieb von Lebensmitteln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler
Hofstraße 3, 97070 Würzburg
Telefon: +49(931)45202950
Telefax: +49(931)45202966
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.07.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.07.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.02.2019 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 01.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 38/19 · LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 38/19
Wirksam am
09.04.2019
Registerbezug
Würzburg, HRA 3545
IN 38/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Untere Au 7, 97246
Eibelstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LHG
Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH, Untere Au 7, 97246 Eibelstadt, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Dörfelt Thomas Ernst, geboren am
XX.XX.XXXX, Bohnesmühlgasse 7, 97070 Würzburg und Weykopf Bernd, geboren am
XX.XX.XXXX, Dammbachstraße 22, 97268 Kirchheim
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 3545
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

1.
Auf Antrag der Schuldnerin vom 09.04.2019 wird die mit Beschluss vom 06.02.2019
angeordnete Fristsetzung zur Vorlage eines Insolvenzplanes und die Anordnung
der vorläufigen Eigenverwaltung aufgehoben.

2.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 09.04.2019 um 13.00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Markus
Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)45202950, Telefax: +49
(931)45202966.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 09.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3545 LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Eibelstadt (Untere Au 7, 97246 Eibelstadt). Prokura erloschen: Bauer, Peter, Würzburg.
LHG Lebensmittelhandelsgesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Eibelstadt (Untere Au 7, 97246 Eibelstadt). Prokura erloschen: Bauer, Peter, Würzburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.