HRB 76302
LF Europe (Germany) GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Monheim
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Registerdaten
- Sitz
- Monheim
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 502 IN 14/22 · LF Europe (Germany) GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 14/22
- Wirksam am
- 10.09.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 76302
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76302 eingetragenen LF Europe (Germany) GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Robert Karl Smits,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.
502 IN 14/22
Amtsgericht Düsseldorf, 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 502 IN 14/22 · LF Europe (Germany) GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 14/22
- Wirksam am
- 22.07.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 76302
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76302 eingetragenen LF Europe (Germany) GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Karl Smits,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
Erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 584.715,94 € EUR.Für die Verteilung an die gemäß des Verteilungsverzeichnisses zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger steht ein Betrag von ca. 34.300,-- EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 14/22
Amtsgericht Düsseldorf, 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 502 IN 14/22 · LF Europe (Germany) GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 14/22
- Wirksam am
- 22.07.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 76302
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76302 eingetragenen LF Europe (Germany) GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Karl Smits,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.09.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sowie Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 14/22
Amtsgericht Düsseldorf, 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 502 IN 14/22 · LF Europe (Germany) GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 14/22
- Wirksam am
- 21.01.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 76302
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76302 eingetragenen LF Europe (Germany) GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Karl Smits,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24. Februar 2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 14/22
Amtsgericht Düsseldorf, 20.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Forderungsprüfung 502 IN 14/22 · LF Europe (Germany) GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 14/22
- Wirksam am
- 07.04.2022
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 76302
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76302 eingetragenen LF Europe (Germany) GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Robert Karl Smits,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.04.2022, um 15:33 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.05.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Düsseldorf ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
502 IN 14/22
Düsseldorf, 05.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Famulak, Dow Peter, London / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Shahar, Elad, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 6, 40789 Monheim. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein.
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 6, 40789 Monheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz und Geschäftsj…
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 6, 40789 Monheim. Mit der GBG Germany Holding GmbH, Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 15809 KI) als herrschendem Unternehmen hat die Gesellschaft…
HRB 76302 HRB 76302: LF Europe (Germany) GmbH, Monheim, Rheinpromenade 6, 40789 Monheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2008 mit Änderung vom 02.02.2009. Die Gesellschafterversam…
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