HRA 5166

Lewe Fleischwaren Inhaber Michael Hübner e.K.

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hüsingstraße 11, 58239 Schwerte

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwerte
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
09.03.2010
Datenstand
2025-09-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Michael Ludwig Hübner

Schwerte

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 5166 Lewe Fleischwaren Inhaber Michael Hübner e.K., Schwerte (Hüsingstraße 11, 58239 Schwerte). Einzelkaufmann. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fleischerei- und Metzgereiprodu…
Lewe Fleischwaren Inhaber Michael Hübner e.K., Schwerte (Hüsingstraße 11, 58239 Schwerte). Einzelkaufmann. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fleischerei- und Metzgereiprodukten sowie aller entsprechenden Handelswaren. Inhaber: Hübner, Michael Ludwig, Schwerte, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung (Verschmelzungsvertrag vom 30.08.2006) der Lewe Fleischwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen HRB 4678) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.