HRB 337585
Lenroxx GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Speyerer Str. 4, 69115 HeidelbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Heidelberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.01.2026
- Datenstand
- 2026-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Klehr
Mannheim
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- infutura GmbH Gesellschaft für Informationshandel Heidelberg
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Informationen über das Internet. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten, ihre Verwaltung übernehmen oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 12.12.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Soheyl Ghaemian und Matthias Klehr
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 17.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 07.11.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lenroxx GmbH, Speyerer Straß 4 69115 Heidelberg, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzabteilung in 69115 Heidelberg (Az. 81 IN 48/143 niedergelegt worden. Die Summe der für die Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt EUR 19.069.476,35. Es ist ein verteilbarer Massebestand in Höhe von EUR 1.471.979,50 bzw. eine Quote von rd. 7,719 % für Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO verfügbar. Mit den bereits erfolgten Vorabausschüttungen in Höhe von € 6.674.316.78 wird ein Gesamtbetrag von € 8.146.296,28 bzw. eine Gesamtquote von rd. 42,719 % bezahlt werden können.
Amtsgericht Heidelberg, 07.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 04.11.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführer Soheyl Ghaemian und Matthias Klehr
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karl-Heinrich Lorenz, Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.642.488,06 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 436.802,30 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 330 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.07.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 330 % gerechtfertigt.
1. Der Geschäftsführer stand zu keinem Zeitpunkt dem Insolvenzverwalter für die von ihm gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeit zur Verfügung. Die Abwesenheit des Geschäftsführers führte zu einem erheblichen Mehraufwand. Der Umfang des Unternehmens sowie der vielschichtigen Problematik und ungeordneten Buchhaltung wird ein Zuschlag für angemessen erachtet.
2. Der Forderungseinzug stellte besondere Herausforderungen dar. Zahlungssperren und komplexe Verhandlungen mit Drittschuldnern führten zu einem sehr hohen Aufwand, insbesondere aufgrund fehlender Belege und Nachweise.
3. Die umfassende Analyse der Factoring-Vertragsbedingungen erforderte einen beträchtlichen Arbeitsaufwand. Die genaue Abwägung der Kostenkomponenten sowie die Verhandlungen mit der SüdFactoring GmbH rechtfertigen einen Zuschlag.
4. Die Verhandlungen und Klärung der Historie der finanziellen Tranaktionen mit der SüdFactoring GmbH führte zu einem außergewöhnlichen Aufwand mit erheblichem zeitlichen und ressourcenintensiven Engagement des Verwalters nebst Mitarbeitern. Diese Aufarbeitung zur Ermittlung von Anfechtungen war zwingend erforderlich.
5. Bereitstellung von Informationen zur Ermittlung und Geltendmachung von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer sowie allen früheren Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Mitarbeitern - verfahrensübergreifend mit dem verknüpften Insolvenzverfahren der Reutax AG stellte einen erheblichen Umfang und rechtliche Komplexizität dar.
6. Die massiven Auseinandersetzungen mit der Deutsche Telekom AG, mit der eine notwendige Vereinbarung durchgesetzt werden musste, stellte eine besondere Herausforderung dar.
7. Weitere Zuschlagsbegründungen ergeben sich aus dem Auslandsbezug, der großen Anzahl an Buchungsvorgängen, Konzern- und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, dem Bestand eines Gläubigerausschusses, der hohen Gläubigerzahl, Vorab-Ausschüttungen von Teilquoten,, Dauer des Verfahrens, Degressionsregelung.
Der Insolvenzverwalter ermittelt einen Zuschlag in Höhe von 380 %, beantragt in der Gesamtschau jedoch nur einen Zuschlag in Höhe von 330 €, der als angemessen angesehen wird.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 29.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 08.10.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch die Geschäftsführer Soheyl Ghaemian und Matthias Klehr
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses mabunta GmbH wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses eingegangen am 26.08.2024.Der Insolvenzverwalter befürwortete mit Schreiben vom 23.08.2024 den Antrag des Antragstellers.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im Zeitraum vom Juni 2013 bis 31.12.2020 eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt 95,00 EUR.
Für 96 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 22.07.2024 im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 48 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die wesentlichen wahrgenommenen Aufgaben umfassten:
Unterstützung des Insolvenzverwalters bei seiner Geschäftsführung; Einsichtnahme in das Insolvenzverfahren betreffender Bücher und Geschäftspapiere; Prüfung, Sichtung, Bewertung und Beurteilung der seitens des Insolvenzverwalters übermittelten Informationen und Dokumente; Gläubigerversammlungen, Teilnahme und Beschlussfassungen mündlich als auch im Umlaufverfahren.
Die beantragte Vergütung ist dem Grunde als auch der Höhe nach angemessen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 16.12.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Soheyl Ghaemian und Matthias Klehr,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine weitere ( zweite)
Abschlagsverteilung
gemäß § 187 Absatz 2 InsO an die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO statt.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von insgesamt 19.069.476,35 Euro.
Verfügbar für die Abschlagsverteilung sind 1.906.947,65 Euro.
Der Gläubigerauschuss hat der Auszahlung einer weiteren Quote von 10 % auf die
festgestellten Forderungen gemäß § 195 Abs. 1 InsO zugestimmt
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt und nicht
tituliert ist, hat innerhab einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bewirkung
der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter die Erhebung der
Feststellungsklage bzw. die Aufnahme eines früher anhängigen Rechtsstreits
nachzuweisen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt
wird.( § 189 Abs. 1,3 InsO)
Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis sind bis zum Ablauf 1 Woche nach
dem Ende dero.b. Ausschlussfrist nach § 189 Abs: 1 InsO bei dem
Insolvenzgericht zu erheben. (§ 194 Abs. 1 InsO)
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden. Einwendungen
sind glaubhaft zu machen. Einwendungen die nach Ablauf der o.g. Frist eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 26.08.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg, vertreten durch die
Geschäftsführer Soheyl Ghaemian und Matthias Klehr,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gläubigerausschusses eine Abschlagsverteilung gemäß §
187 Absatz 2 InsO an die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO statt.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von insgesamt 19.069.476,35 Euro.
Verfügbar für die Abschlagsverteilung sind 4.767.369,13 Euro.
Der Gläubigerauschuss hat der Auszahlung einer Quote von 25 % auf die
festgestellten Forderungen gemäß § 195 Abs. 1 InsO zugestimmt
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise Ein Insolvenzgläubiger, dessen Forderung nicht festgestellt und nicht
tituliert ist, hat innerhab einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bewirkung
der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter die Erhebung der
Feststellungsklage bzw. die Aufnahme eines früher anhängigen Rechtsstreits
nachzuweisen, andernfalls die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt
wird.( § 189 Abs. 1,3 InsO)
Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis sind bis zum Ablauf 1 Woche nach
dem Ende dero.b. Ausschlussfrist nach § 189 Abs: 1 InsO bei dem
Insolvenzgericht zu erheben. (§ 194 Abs. 1 InsO)
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden. Einwendungen
sind glaubhaft zu machen. Einwendungen die nach Ablauf der o.g. Frist eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 25.09.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg,
vertreten durch die Geschäftsführer Soheyl Ghaemian, JVA Ulm, Taflingerstr. 30,
89073 Ulm
und Matthias Klehr, unbekannt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.11.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 81 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 81 IN 48/13
- Wirksam am
- 18.01.2016
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
Beschluss
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lenroxx GmbH, Speyerer Straße 4, 69115 Heidelberg,
vertreten durch die Geschäftsführer
Soheyl Ghaemian, geboren am XX.XX.XXXX und Matthias Klehr, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 337585
- Schuldnerin -
-
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.03.2016 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 14.01.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 337585 HRB 337585:Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg.Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Ghaemian, Soheyl, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 HRB 337585:Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg.Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung des Geschäftsführer: Ghaemian, Soheyl, Mannheim, *XX.XX.XXXX im Handelsregister wegen des Mange…
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 01.06.2013 (51 IN 48/13 H) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 48/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 48/13 · Lenroxx GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 48/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 337585
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Gergian, Wahridj, Eppelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Klehr, Matthias, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ghaemian, Soheyl, Strasbourg/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Ges…
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Klehr, Matthias Bernhard, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Klehr, Matthias Bernhard, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Staudenmayer, Oliver, Dürnau, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Speyerer Str. 4, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Gergian, Wahridj, Eppelheim, *XX.XX.XXXX. Mit d…
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg.Nicht mehr Geschäftsführer: Furrer, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg.Bestellt als Geschäftsführer: Christmann, Thomas Heinrich, Zug (Schweiz), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Na…
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg.Bestellt als Geschäftsführer: Furrer, Richard, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 337585 Lenroxx GmbH, Heidelberg, Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg.Geschäftsanschrift: Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg. Bestellt als Geschäftsführer: Staudenmayer, Oliver, Heiningen, *XX.XX.XXXX…
HRB 337585 infutura GmbH Gesellschaft für Informationshandel, Heidelberg, (Kurfürstenanlage 34 - 36, 69115 Heidelberg).Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.