HRB 2469

Lenhart Metallbau GmbH

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sobernheim

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Registerdaten

Sitz
Sobernheim
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 186/24 · Lenhart Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 186/24
Wirksam am
12.09.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 2469
3 IN 186/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 2469), vertr. d.: Michael Lenhart, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 186/24 · Lenhart Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 186/24
Wirksam am
07.01.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 2469
Geschäfts-Nr.: 3 IN 186/24 Am 01.01.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 2469), vertr. d.: Michael Lenhart, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.03.2025.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Mittwoch, 26.03.2025, 10:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Mittwoch, 26.03.2025, 10:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.01.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 186/24 · Lenhart Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 186/24
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 2469
3 IN 186/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 2469), vertr. d.: Michael Lenhart, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 12.11.2024 um 10:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 186/24 · Lenhart Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 186/24
Wirksam am
12.11.2024
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRB 2469
3 IN 186/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenhart Metallbau GmbH, Haystraße 23+25, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 2469), vertr. d.: Michael Lenhart, (Geschäftsführer), ist am 12.11.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/61923-0, Fax: 06131/61923-11, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.11.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2469 HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Lenhart, Gerd, Metallbautechniker und Schlossermeistei, Sobernheim.
HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Lenhart, Gerd, Metallbautechniker und Schlossermeistei, Sobernheim.
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HRB 2469 HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Einzelprokura: Meisterling, Horst, Becherbach, *XX.XX.XXXX; Weber, Alexander, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Einzelprokura: Meisterling, Horst, Becherbach, *XX.XX.XXXX; Weber, Alexander, Winnweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2469 HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.08.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von da…
HRB 2469: Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.08.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2469 Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Prokura erloschen: Bollenbach, Hermann, Feilbingert, *XX.XX.XXXX.
Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Prokura erloschen: Bollenbach, Hermann, Feilbingert, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2469 Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim.Geschäftsanschrift: Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Bestellt als Geschäftsführer: Lenhart, Michael, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, einz…
Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim, Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim.Geschäftsanschrift: Haystraße 23, 55566 Bad Sobernheim. Bestellt als Geschäftsführer: Lenhart, Michael, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2469 Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim (Haystr. 23, 55566 Bad Sobernheim). Einzelprokura: Bollenbach, Hermann, Feilbingert, *XX.XX.XXXX.
Lenhart Metallbau GmbH, Sobernheim (Haystr. 23, 55566 Bad Sobernheim). Einzelprokura: Bollenbach, Hermann, Feilbingert, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.