HRB 11620

Leiser Handelsgesellschaft mbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 39 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.01.2024
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Steffen Liebich

Berlin

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

Schuhhaus Köchling, Inhaber Emil Köchling, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH

Bonn

Zweigniederlassung

Werner Putschky, Zweigniederlassung der Firma Leiser Handelsgesellschaft mbH

Coburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HAKO Schuh Dietrich Bahner GmbH Augsburg

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Schuhen und solchen Artikeln und Dienstleistungen, die sich zum Vertrieb in Schuhfachgeschäften eignen. Im Rahmen ihres Vertriebs betreibt die Gesellschaft den Einzel- und Großhandel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

39
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die Vergütung des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Rainer Casper wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 13.02.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 15.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die Vergütung des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses, Lewin Berner wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 01.04.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses, Jörg Hendel wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 09.04.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 36 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Reisekosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herrenhäuser 5, 86152 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 22.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 279.000,00 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
04.07.2025
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 25.07.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Dieser Termin dient auch zur Prüfung evtl. weiterer nachträglich angemeldeter Forderungen. Besonderer Prüfungstermin (§ 177 InsO) und Erörterungs- und Abstimmungstermin werden insoweit gem. § 236 InsO verbunden.

Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Vorsitzende des Betriebsrats, der Sachwalter, die Gesellschafter und der Schuldner werden hiermit zu diesem Termin geladen.

Mit der Ladung wird ein Abdruck des Insolvenzplans übersandt.

Gemäß § 8 Abs. 3, § 235 Abs. 3 InsO wird der Sachwalter mit der Zustellung der Ladung mit Abdruck des Insolvenzplans an alle Tabellengläubiger, alle Absonderungsgläubiger, den Betriebsratsvorsitzenden und die Anteilsinhaber beauftragt.

Die Erstellung der Stimmlisten wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter übertragen.

Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Der Planvorleger ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Insolvenzplan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.

Sofern Gläubiger, Gesellschafter bzw. der Betriebsrat an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden sie gebeten, ein Ausweisdokument sowie bei Vertretung eine Vollmacht mitzubringen.

Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann(§ 253 Abs. 3, Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO).

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
29.10.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herrenhäuser 5, 86152 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Versicherungssteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 22.10.2024.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Sachwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR nebst Versicherungssteuer in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
11.10.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W

Die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herrenhäuser 5, 86152 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 26.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Sachwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 867/23 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
2 IN 867/23
Wirksam am
28.12.2023
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620
2 IN 867/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

Leiser Handelsgesellschaft mbH, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5749-23/W
Geschäftszweig/Beschäftigung: Einzelhandel und Großhandel mit Schuhen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.12.2023 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herrenhäuser 5, 86152 Augsburg
Telefon: +49(821)999839-0
Telefax: +49(89)54511-444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.02.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.03.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.03.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
8.1 Herr Lewin Berner, c/o Sioux Schuhe GmbH, Finkenweg 4, 74399 Walheim
8.2 Herr Rainer Casper, Berliner Straße 18b, 14612 Falkensee
8.3 Herr Jörg Hendel, c/o STOREDESIGN GmbH, Meinsdorfer Straße 58, 09212 Limbach-Oberfrohna
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.10.2023 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellsc…
HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Prokura erloschen: Schriever, Jörg, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg. Prokura erloschen: Schriever, Jörg, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg.
HRB 11620: Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gewerbecenter Augsburg Ost, Steinerne Furt 76, 86167 Augsburg.
Veränderungen
HRB 11620 HRB 11620:Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 11620:Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Aufgehoben: bunte schuhe & sport, Inh. Werner Bunte, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 63571 Gelnhausen, Geschäftsa…
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Aufgehoben: bunte schuhe & sport, Inh. Werner Bunte, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 63571 Gelnhausen, Geschäftsanschrift: Am Ziegelturm 4, 63571 Gelnhausen. Aufgehoben: HAKO Schuh Dietrich Bahner GmbH, Zweigniederlassung der Firma Leiser Handelsgesellschaft mbH, 97070 Würzburg, Geschäftsanschrift: Eichhornstraße 2, 97070 Würzburg. Aufgehoben: Kleinhans, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 74615 Öhringen, Geschäftsanschrift: Rathausstraße 19, 74615 Öhringen. Aufgehoben: Schuhhaus Georg Haslbeck, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 94315 Straubing, Geschäftsanschrift: Theresienplatz 12, 94315 Straubing.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neisser, Harald, Stein am Rhein / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neisser, Harald, Stein am Rhein / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Der Ergebnisabführungsvertrag vom 30.11.1999 mit der Leiser Fabrikations- und Handels-Gesellschaft GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit …
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Der Ergebnisabführungsvertrag vom 30.11.1999 mit der Leiser Fabrikations- und Handels-Gesellschaft GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 400) ist durch außerordentliche Kündigung zum 29.06.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen ei…
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 388/12 · Leiser Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
5 IN 388/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Augsburg, HRB 11620

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahner, Susanne, Aystetten, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahner, Susanne, Aystetten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Bahner, Susanne, Aystetten, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Bahner, Susanne, Aystetten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis…
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seibel, Carl-August, Hauenstein, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Holland, Anke, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seibel, Carl-August, Hauenstein, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Holland, Anke, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen …
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Bebber, Arnold, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Bebber, Arnold, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Neisser, Harald, Stein am Rhein / Schweiz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich …
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Neisser, Harald, Stein am Rhein / Schweiz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Prokura erloschen: Holland, Jens, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Prokura erloschen: Holland, Jens, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Bestellt: Geschäftsführer: Seibel, Carl-August, Hauenstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gese…
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Bestellt: Geschäftsführer: Seibel, Carl-August, Hauenstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Bestellt: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Bestellt: Geschäftsführer: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Pohl, Frank, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Geschäftsanschrift: Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Aufgehoben: Schuh-Waltz, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 76133 Ka…
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg, Kobelweg 82, 86156 Augsburg.Geschäftsanschrift: Kobelweg 82, 86156 Augsburg. Aufgehoben: Schuh-Waltz, Zweigniederlassung der Leiser Handelsgesellschaft mbH, 76133 Karlsruhe.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schriever, Jörg, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schriever, Jörg, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hermann, Wedel, Berlin, *XX.XX.XXXX; Peter, Zimmer, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hermann, Wedel, Berlin, *XX.XX.XXXX; Peter, Zimmer, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11620 Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Bestellt: Geschäftsführer: van Bebber, Arnold, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Leiser Handelsgesellschaft mbH, Augsburg (Kobelweg 82, 86156 Augsburg). Bestellt: Geschäftsführer: van Bebber, Arnold, Berlin, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.