HRB 202059

Leichtwerk AG

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 245/24 a · Leichtwerk AG · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 245/24 a
Wirksam am
11.05.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202059
274 IN 245/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertr. d.: Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hausherr festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 135 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.572.626,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens war Zuschlag in Höhe von 135 % gerechtfertigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Vergütungsantrag den Zuschlag plausibel dargelegt. Der Zuschlag resultiert aus der Betriebsfortführung, Insolvenzgeldangelegenheiten sowie den Sanierungsbemühungen des Verwalters.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 69.361,73 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 48,37 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 245/24 a · Leichtwerk AG · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 245/24 a
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202059
274 IN 245/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertr. d.: Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig, (Vorstand), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 27.02.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 27.02.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 29.01.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 245/24 a · Leichtwerk AG · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 245/24 a
Wirksam am
08.01.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202059
274 IN 245/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertr. d.: 1. Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig, (Vorstand), 2. Dr. Martin Pietrek, Leonhardstraße 31a, 38102 Braunschweig, (Vorstand), hat der Insolvenzverwalter am 06.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 245/24 a · Leichtwerk AG · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 245/24 a
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202059
274 IN 245/24 a: Über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertr. d.: 1. Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig, (Vorstand), 2. Dr. Martin Pietrek, Leonhardstraße 31a, 38102 Braunschweig, (Vorstand), ist am 01.01.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.02.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 12.03.2025, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.01.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 245/24 a · Leichtwerk AG · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 245/24 a
Wirksam am
23.08.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 202059
274 IN 245/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Leichtwerk AG, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 202059), vertreten durch die Vorstandsmitglieder: 1. Dr. Reiner Kickert, Friedensallee 37, 38104 Braunschweig; 2. Dr. Martin Pietrek, Leonhardstraße 31a, 38102 Braunschweig, ist am 23.08.2024 um 11:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 23.08.2024

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Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 sowie der Zus…
HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 31.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2022 mit der Leichtwerk Research GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 207530) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Bestellt als Vorstand: Krüger, Thomas, Peine, *XX.XX.XXXX; Pietrek, Martin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretung…
HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Bestellt als Vorstand: Krüger, Thomas, Peine, *XX.XX.XXXX; Pietrek, Martin, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversamml…
HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2019 Teile ihres Vermögens (= Beteiligungen an der SFL GmbH mit Sitz in Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 724531 und der Leichtwerk Research GmbH mit Sitz in Braunschweig, Amtsgericht Braunschweig HRB 207530) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Leichtwerk Holding GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 208062) übertragen.
Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Einzelprokura: Weber, Christian, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Einzelprokura: Weber, Christian, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Hauptversammlung vom 18.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschloss…
HRB 202059: Leichtwerk AG, Braunschweig, Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig. Die Hauptversammlung vom 18.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.04.2018 ermächtigt, bis zum 30.11.2022 vom Tage dieser Eintragung an das Grundkapital um insgesamt bis zu einem Betrage von höchstens 10.000,00 EUR mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe bis zu 10.000 neuer, auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage (Genehmigtes Kapital 2018/I) zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRB 202059 HRB 202059:Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Geschäftsanschrift: Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig.
HRB 202059:Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Geschäftsanschrift: Hermann-Blenk-Straße 38, 38108 Braunschweig.
Veränderungen
HRB 202059 Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Auf Antrag berichtigt: nicht Prokurist: Dr. Weerts, Ulf Werner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Auf Antrag berichtigt: nicht Prokurist: Dr. Weerts, Ulf Werner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 202059 Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.08.2009. Geschäftsanschrift: Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion…
Leichtwerk AG, Braunschweig, Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig.Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.08.2009. Geschäftsanschrift: Lilienthalplatz 5, 38108 Braunschweig. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion sowie Fertigung von Leichtbaustrukturen und deren Verkauf. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Kickert, Reiner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Weerts, Ulf Werner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung der einzelkaufmännischen Unternehmen Leichtwerk Ingenieurbüro Dr. Kickert e.K. mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 200750 ) und Protowerk e.K.(Amtsgericht Braunschweig HRA 200761) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 06.08.2009 und der Zustimmung des Inhabers der übertragenden Rechtsträger vom 06.08.2009. Die Ausgliederung ist auf Grund zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger wirksam.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.