HRA 17578
Leichter Leben GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kassel
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Registerdaten
- Sitz
- Kassel
- Datenstand
- 2024-04-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 132/19 h · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19 h
- Wirksam am
- 15.07.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Amtsgericht Kassel, 15.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 666 IN 132/19 h · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19 h
- Wirksam am
- 02.07.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 29.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 666 IN 132/19 h · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19 h
- Wirksam am
- 02.07.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 22.06.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Berechnung der Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO. Die beantragten und festgesetzten Zuschläge für den Forderungseinzug bei über 250 Debitoren ist angemessen und gerechtfertigt.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 13 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die Summe enthält die zu erwartende Vorsteuererstattung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 7 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 29.06.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 132/19 h · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19 h
- Wirksam am
- 02.07.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Amtsgericht Kassel
29.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 132/19 · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19
- Wirksam am
- 14.06.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 13.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 132/19 · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19
- Wirksam am
- 17.12.2020
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr.
d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226),
Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin),
d. vertr. d. d. 1.1. Geschäftsführerin Antje Scharf, wird die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312,
E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 01.12.2020 beantragt
seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt
dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrundeliegende Teilungsmasse beläuft sich auf 58.271,30
EUR. Der Berechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin konnte insoweit
gefolgt werden.
Der Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit
entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt
sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen
erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung.
Es wurde eine Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung nebst einem
Zuschlag in Höhe von 40,38 % für die Betriebsfortführung beantragt und
festgesetzt.
Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer
Laufzeit von 2,5 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den
Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und
gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten
Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9,
34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 16.12.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 132/19 · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19
- Wirksam am
- 22.01.2020
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578),
vertr. d.: Leichter Leben Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226),
Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (persönlich haftende Gesellschafterin),
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Antje Scharf, hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 22.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 17578 HRA 17578: Leichter Leben GmbH & Co. KG, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 666 IN 132/19 · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 17578), vertr. d.: 1.
Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar, HRB 12226),
Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, (Geschäftsführerin), ist am
01.09.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee
270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail:
Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.10.2019 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.11.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.10.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (27.11.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 132/19 · Leichter Leben GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 132/19
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRA 17578
Leben GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA
17578), vertr. d.: 1. Leichter Leben Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Fritzlar,
HRB 12226), Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Antje Scharf, (Geschäftsführerin), ist am
12.06.2019 um 09:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.:
0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt
worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 17578 HRA 17578: Leichter Leben GmbH & Co. KG, Kassel, Heinrich-Hertz-Straße 103, 34123 Kassel. Der Sitz ist von Fritzlar (bisher Amtsgericht Fritzlar HRA 16383) nach Kassel verlegt. Kommanditgesellschaft. Geschäf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.