HRA 708795

LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Durmersheim
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.04.2025
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH

Waiblingen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

LED-Centrum Verwaltungs GmbH

Durmersheim

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 12/25 · LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 12/25
Wirksam am
16.10.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 708795
11 IN 12/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Balabanov
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 708795
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen

Beschluss:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 12/25 · LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 12/25
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 708795
11 IN 12/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Balabanov
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 708795
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. jur. Steffen Hattler, Offenburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.01.2025 bis zum 31.03.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, §§ 1ff. InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 11 InsVV).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von 158.388,76 EURO. Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EURO (§ 2 InsVV).
Nach Art und Umfang der Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung aufgrund Fortführung des Betriebes, Durchführung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung und Vorbereitung einer übertragenden Sanierung konnte eine Vergütung in Höhe von XXXX % der Regelvergütung, mithin XXXX EURO wie beantragt festgesetzt werden.
Hinzu kommen die gesetzlichen Auslagen für 3 Monate (höchstens 350,00 EURO je angefangener Monat gem. § 8 Abs. 3 InsVV) und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.01.2026 verwiesen.
Rechtliches Gehör wurde gewährt.
Der Betrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim.
HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim.
Veränderungen
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. Der Einzelkaufmann Shapiro, Andrey, Durmersheim, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Andrey Shapiro e.K.", D…
HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. Der Einzelkaufmann Shapiro, Andrey, Durmersheim, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Andrey Shapiro e.K.", Durmersheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707050) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 25.06.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. (Der Handel mit Beleuchtungstechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wagnerstraße 33, 76448 Durmer…
HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. (Der Handel mit Beleuchtungstechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Durmersheim (Amtsgericht Mannheim HRB 733932), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.