HRA 708795
LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wagnerstraße 33, 76448 DurmersheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Durmersheim
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 08.04.2025
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
AB Beteiligungs und Verwaltungs GmbH
Waiblingen
LED-Centrum Verwaltungs GmbH
Durmersheim
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 11 IN 12/25 · LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 12/25
- Wirksam am
- 16.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 708795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Balabanov
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 708795
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 12/25 · LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Baden-Baden
- Insolvenzgericht
- Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 12/25
- Wirksam am
- 11.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 708795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LED-Centrum Verwaltungs GmbH, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Balabanov
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 708795
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Richard Sommer, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. jur. Steffen Hattler, Offenburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 20.01.2025 bis zum 31.03.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 InsO, §§ 1ff. InsVV). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§ 11 InsVV).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse einen Wert von 158.388,76 EURO. Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX EURO (§ 2 InsVV).
Nach Art und Umfang der Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung aufgrund Fortführung des Betriebes, Durchführung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung und Vorbereitung einer übertragenden Sanierung konnte eine Vergütung in Höhe von XXXX % der Regelvergütung, mithin XXXX EURO wie beantragt festgesetzt werden.
Hinzu kommen die gesetzlichen Auslagen für 3 Monate (höchstens 350,00 EURO je angefangener Monat gem. § 8 Abs. 3 InsVV) und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.01.2026 verwiesen.
Rechtliches Gehör wurde gewährt.
Der Betrag ist nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 10.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim.
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. Der Einzelkaufmann Shapiro, Andrey, Durmersheim, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Andrey Shapiro e.K.", D…
HRA 708795 HRA 708795: LED-Centrum Handels GmbH & Co. KG, Durmersheim, Wagnerstraße 33, 76448 Durmersheim. (Der Handel mit Beleuchtungstechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wagnerstraße 33, 76448 Durmer…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.